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Tarifeinigung vom 09.12.2023 - Inflationsausgleichszahlungen nach dem TV-Inflationsausgleich

Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder wurden die Tarifverhandlungen abgeschlossen. Beschäftigten nach TV-L, Auszubildenden nach TVA-L-BBiG, TVA-L-Pflege, TVA-L Gesundheit, Praktikanten/Praktikantinnen nach TV-Prakt-L, ausbildungsintegriert dual Studierenden nach dem TVdS-L und Beschäftigten nach dem Pkw-Fahrer-TV-L werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen u. a. Inflationsausgleichszahlungen gezahlt. Neben einer Einmalzahlung sieht der TV-Inflationsausgleich für die Monate Januar bis Oktober 2024 jeweils Inflationsausgleichs-Monatszahlungen vor.

Die Einmalzahlung wird mit den Bezügen für den Monat Februar 2024 geleistet werden.

Die monatlichen Inflationsausgleichszahlungen werden mit den Bezügen für den Monat März 2024 rückwirkend ab Januar 2024 geleistet werden. Ab April 2024 werden diese Zahlungen mit der Abwicklung der jeweiligen Monatsbezüge erfolgen.



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