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Datenschutz im NLBV

Allgemeine Informationen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung


Am 25. Mai 2018 trat die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) uneingeschränkt in Kraft. Die Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen.

Um sicherzustellen, dass die aktiven Beschäftigten, die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Niedersachsen sowie die Empfängerinnen und Empfänger von Wiedergutmachungsleistungen ihre Bezüge und ggf. sonstige Nebenleistungen (z. B. Beihilfe, Reisekosten) bzw. Wiedergutmachungsleistungen erhalten, verarbeitet das NLBV personenbezogene Daten. Insbesondere werden folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet:

  • Stammdaten (z. B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Familienstand, Bankverbindung, Entgelt- oder Besoldungsgruppe, Arbeitszeitanteil)

  • Steuerdaten (Steuer-Identifikationsnummer, individuelle Besteuerungsmerkmale)

  • Sozialversicherungsdaten (z. B. Krankenkasse, Pflegeversicherung, Riesterverträge)

  • Beihilfedaten (z. B. Datum und Betrag einer Arztrechnung)

  • Für Wiedergutmachungsleistungen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Familienstand, Bankverbindung, Grad der Erwerbsminderung, Rentenberechnungsmerkmale, medizinische Daten


Die personenbezogenen Daten werden in den jeweiligen Abrechnungsverfahren verarbeitet. Dabei kommen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zum Einsatz, um diese Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

Alle personenbezogenen Daten, die in einem Abrechnungsverfahren bekannt geworden sind, dürfen nur dann an andere Personen oder Stellen (zum Beispiel an andere Bezügestellen) weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist. So werden beispielsweise personenbezogene Daten an andere Bezügestellen zur Ermittlung der Anspruchsberechtigung des Familienzuschlags weitergegeben oder Daten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen in Abhängigkeit von Ihrer Zustimmung (Datenweitergabe als Voraussetzung für den Erhalt der staatlichen Förderung zu einem Riestervertrag) übermittelt.

Jede betroffene Person hat grundsätzlich das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten (Art.15 DS-GVO), auf Berichtigung (Art.16 DS-GVO), Löschung (Art.17 DS-GVO) , auf Einschränkung der Verarbeitung (Art.18 DS-GVO), auf Widerspruch (Art. 21 DS-GVO) sowie das Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO).

Fragen, Anregungen oder Beschwerden in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie richten an die

Behördliche Datenschutzbeauftragte des NLBV

30149 Hannover

E-Mail: Datenschutz@nlbv.niedersachsen.de

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