Wichtig für Personalstellen: Betriebsnummern - Antrag & Bestandspflege
Betriebsnummern für neue Dienststellen können nur online bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) beantragt werden. Änderungen von Betriebsdaten zu bestehenden Betriebsnummern erfolgen seit 2019 ausschließlich per Datenübertragung aus der Gehaltsabrechnungssoftware des NLBV.
Die Betriebsnummer ist nicht identisch mit der Dienststellennummer oder der Schulnummer.
1) Antrag auf Erteilung einer Betriebsnummer
Ist für eine Dienststelle noch keine Betriebsnummer vorhanden, ist diese online bei der Betriebsnummernvergabe Online - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de) von der jeweils zuständigen Personaldienststelle zu beantragen und anschließend dem NLBV mitzuteilen.
Ausnahme: Die Beantragung einer Betriebsnummer für eine neue Schule erfolgt über die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung. Diese informieren das NLBV (Referat 13).
Das NLBV wird dann die Betriebsnummer für die neue Schule beantragen oder der Schule eine für den betreffenden Schultyp am Ort bereits vorhandene Betriebsnummer nennen.
2) Bestandspflege der Betriebsnummern
Änderungen von Betriebsdaten zu bestehenden Betriebsnummern dürfen seit dem 1. Juli 2019 nur noch per Datenübertragung aus der Gehaltsabrechnungssoftware des NLBV erfolgen.
Änderungen von Betriebsdaten müssen der BA innerhalb von 6 Wochen gemeldet werden. Bei verspäteter oder nicht erfolgter Meldung droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.
Wenn sich
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der Name oder die Adresse Ihrer Dienststelle ändert oder
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Rechtsform Ihrer Dienststelle ändert oder,
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Ihre Dienststelle aufgelöst oder aufgehoben wird,
teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit. Geben Sie hierbei unbedingt die 10-stellige Dienststellennummer an.
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen für die Meldung von Änderungen zur Verfügung:
- Per E-Mail an: Betriebsdaten@nlbv.niedersachsen.de
- Schriftlich an: Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV), Referat 13, 30149 Hannover.
Bei Fragen rund um das Thema Betriebsnummern wenden Sie sich an Tel. 0511/925-2332.
Achtung:
Derzeit werden aufgrund bundesgesetzlicher Bestimmungen die im Gehaltsabrechnungsprogramm hinterlegten Betriebsdaten seitens des NLBV angepasst. Teilweise werden die Umsetzungsbestätigung in Form einer Speicherbestätigung an einzelne Dienststellen übersandt.
Hier ein Muster Speicherbestätigung
Bitte leiten Sie diese Schreiben umgehend an uns weiter.