9. Welche Unterlagen sind für eine Antragstellung erforderlich?
Dem ausgefüllten Antragsvordruck 2201 ist der Nachweis einer abgeschlossenen Krankheitskostenvollversicherung (Versicherungsumfang 100 Prozent) für die beihilfeberechtigte Person in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung oder in der privaten Krankenversicherung (ggf. auch für die berücksichtigungsfähigen Angehörigen) beizufügen. Bei privater Krankenversicherung ist zusätzlich die Bescheinigung nach § 257 Abs. 2 a Satz 2 SGB V beizufügen.
Sofern der Nachweis zur Krankheitskostenvollversicherung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht erbracht werden kann, ist er spätestens innerhalb von sechs Monaten nach der Antragstellung nachzureichen. Wird der Nachweis nicht oder nicht fristgerecht erbracht, wird der Antrag auf pauschale Beihilfe abgelehnt. Wird der Nachweis innerhalb der sechs Monate erbracht, erfolgt die nachträgliche Auszahlung der pauschalen Beihilfe für die zurückliegenden Monate, da der Anspruch auf die pauschale Beihilfe mit Beginn des Monats entsteht, in welchem der Antrag gestellt und der Verzicht erklärt wurde, jedoch frühestens ab Beginn der Krankheitskostenvollversicherung. Alle weiteren erforderlichen Nachweise ergeben sich aus dem Antragsvordruck 2201.
Im Falle ausländischer Krankenkostenvollversicherungen sind im Rahmen der Antragstellung oder im Falle von Veränderungsmitteilungen zudem ins Deutsche übersetzte Versionen der beigefügten Anhänge beizulegen.