8. Wie kann die pauschale Beihilfe beantragt werden?
Die Gewährung einer pauschalen Beihilfe erfolgt nur auf schriftlichen Antrag. Das NLBV stellt hierfür den Vordruck 2201 zur Verfügung. Den Vordruck finden Sie hier oder auf telefonische Nachfrage bei unserer Servicehotline zur pauschalen Beihilfe unter 04941 13 5000. Die Servicehotline erteilt ausschließlich Auskünfte in Zusammenhang mit der Antragsstellung.
Ein Antrag auf pauschale Beihilfe ist nur für die Zukunft möglich und kann nicht für zurückliegende Zeiträume gestellt werden. Der Anspruch auf die pauschale Beihilfe entsteht mit Beginn des Monats, in welchem der Antrag gestellt und der Verzicht auf individuelle Beihilfe erklärt wurde, jedoch frühestens ab Beginn der Krankheitskostenvollversicherung.
Bei der Festsetzungsstelle sind der Erstantrag zu stellen sowie alle Änderungen und Anpassungen schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Das NLBV stellt für die Mitteilung von Änderungen und Anpassungen den Änderungsantrag mit Vordrucknummer 2202 zur Verfügung. Den Vordruck erhalten Sie hier oder auf telefonische Nachfrage bei unserer Servicehotline zur pauschalen Beihilfe unter 04941 13 5000.