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7. Wer kann die pauschale Beihilfe nicht beantragen?

Die pauschale Beihilfe nicht beantragen können


  • heilfürsorgeberechtigte Beamtinnen und Beamte für die Zeit ihres Anspruchs auf Heilfürsorge, auch nicht für berücksichtigungsfähige Angehörige,


  • beurlaubte Personen ohne Beihilfeberechtigung für die Dauer der Beurlaubung.

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