7. Wer kann die pauschale Beihilfe nicht beantragen?
Die pauschale Beihilfe nicht beantragen können
- heilfürsorgeberechtigte Beamtinnen und Beamte für die Zeit ihres Anspruchs auf Heilfürsorge, auch nicht für berücksichtigungsfähige Angehörige,
- beurlaubte Personen ohne Beihilfeberechtigung für die Dauer der Beurlaubung.