5. Wer kann die pauschale Beihilfe beantragen?
Grundsätzlich können alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes beihilfeberechtigten Personen des Landes Niedersachsen eine pauschale Beihilfe beantragen. Beihilfeberechtigte Personen sind
- Beamtinnen und Beamte, entpflichtete Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer,
- Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger,
- Witwen, Witwer und hinterbliebene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie
- Waisen,
wenn und solange diese Personen Dienstbezüge, Anwärterbezüge, Unterhaltsbeihilfe, Entpflichtetenbezüge, Ruhegehalt, Übergangsgeld, Witwengeld, Witwergeld oder Waisengeld erhalten.