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23. Wird die pauschale Beihilfe auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen?

Die ausgezahlte pauschale Beihilfe wird unter Nummer 24 a) (gesetzliche Krankenversicherung) bzw. Nummer 24 b) (private Krankenversicherung) der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.


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