22. Ist die pauschale Beihilfe steuerfrei?
Die pauschale Beihilfe ist nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei. In Höhe der pauschalen Beihilfe ist jedoch ein steuerlicher Abzug der Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben ausgeschlossen.
Die pauschale Beihilfe ist nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei. In Höhe der pauschalen Beihilfe ist jedoch ein steuerlicher Abzug der Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben ausgeschlossen.