19. Was passiert bei einem Wechsel der Krankenversicherung?
Bei einem Wechsel der Krankenversicherung - sofern sozialversicherungsrechtlich zulässig - zum Beispiel von einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung in eine private Krankenversicherung oder umgekehrt, oder bei Änderung des Krankenversicherungsumfangs bleibt eine - frühere - Entscheidung für die pauschale Beihilfe weiterhin bindend.
Die Pauschale wird höchstens in der vor der Änderung gewährten Höhe gewährt. Ausnahmen gelten bei einer Begründung eines neuen Beamtenverhältnisses (z. B. bei Beamtinnen oder Beamten auf Widerruf).