18. Können trotz pauschaler Beihilfe in Ausnahmefällen Aufwendungen als Härtefall erstattet werden?
In sehr seltenen, atypischen Härtefällen kommt für einzelne Leistungen ein über die pauschale Beihilfe hinausgehender Anspruch auf individuelle Beihilfe als besondere Fürsorgeleistung des Dienstherrn in Betracht.