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Nutzungsbedingungen für die NLBV eBeihilfe App

Stand: 15.10.2022


Vorwort

Die folgenden Nutzungsbedingungen regeln den Gebrauch der vom Land Niedersachsen unter der Bezeichnung „NLBV eBeihilfe App“ angebotenen Software für mobile Endgeräte (Smartphones und Tablets) sowie der damit verbundenen Dienste.

Zweckbestimmung

Die NLBV eBeihilfe App wurde für das Fotografieren von Belegen des Gesundheitswesens (u. a. Rechnungen, Verordnungen) und dem formularlosen Beantragen einer Beihilfe gemäß § 80 Nds. Beamtengesetz (NBG) in Verbindung mit der hierzu erlassenen Nds. Beihilfeverordnung (NBhVO) entwickelt. In diesem Zusammenhang werden Ihre personenbezogenen Daten und ggf. die der Angehörigen über das Internet übertragen und anschließend automatisiert verarbeitet.

Diese Nutzungsbedingungen gelten als Endnutzungs-Lizenzvereinbarung ausschließlich für das Verhältnis zwischen dem Anbieter (s. u.) und den Anwenderinnen und Anwendern in Bezug auf die NLBV eBeihilfe App und deren jeweiligen Updates.

Zustimmungserfordernis

Die Anwenderinnen und Anwender müssen diesen Nutzungsbedingungen zustimmen, um die NLBV eBeihilfe App und die angeschlossenen Dienste nutzen zu können.

Mit der Zustimmung willigen die Anwenderinnen und Anwender ausdrücklich der Verarbeitung der übertragenen Daten – einschließlich eventuell enthaltener Gesundheitsdaten – ein.

Anbieter

Anbieter der NLBV eBeihilfe App und zugleich Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das

NLBV Aurich

Servicebereich Beihilfe

Schloßplatz 3

26603 Aurich

E-Mail: NLBVeBeihilfe@nlbv.niedersachsen.de

Für die Klärung technischer und fachlicher Fragen zur App stehen folgende Hilfe- und Kontaktseiten zur Verfügung:

Informationen zur Registrierung und zur Anwendung

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

NLBV eBeihilfe App - Kontakt


Anwendungsbereich

Die Nutzung der NLBV eBeihilfe App ist ausschließlich im Rahmen dieser Bedingungen zulässig.

Der Anbieter kann die Nutzungsbedingungen modifizieren oder ersetzen. Durch Aufnahme der Nutzung wird die Gültigkeit der Nutzungsbedingungen in ihrer jeweiligen Fassung durch die Anwenderinnen und Anwender akzeptiert. Die Nutzungsbedingungen werden bei jeder Änderung mit einem neuen Datum versehen. Die jeweils aktuelle Fassung ist in dem NLBV eBeihilfe App-Menü unter „Rechtliches“ aufrufbar.

Die NLBV eBeihilfe App ist ausschließlich für die beihilfeberechtigten Personen, für die die Beihilfefestsetzungsstelle im Nds. Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) die Beihilfe bearbeitet, bestimmt, damit diese in einfach gelagerten Fällen mit geringem Aufwand Beihilfeanträge stellen können.

Einfach gelagerte Fälle sind Beihilfeanträge mit folgenden Aufwendungen, zu denen im Antragsformular keine ergänzenden Angaben gemacht werden müssen und somit auf das Formular verzichtet werden kann:

  • Arzt- und Zahnarztrechnungen aller Art (inkl. aller Anlagen wie z.B. Material- und Labornachweise),
  • Krankenhausrechnungen,
  • Pflegeheimrechnungen,
  • Rechnungen von Reha, Kur und Anschlussheilbehandlungen,
  • Rechnungen über psychotherapeutische Leistungen,
  • Rechnungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern,
  • Rechnungen über Heilbehandlungen (inkl. Anlagen wie z. B. Verordnungen),
  • Rechnungen von Hebammen,
  • Rechnungen für Hilfsmittel (inkl. Anlagen wie z. B. Verordnungen),
  • Rechnungen für Sehhilfen (inkl. Anlagen wie z. B. Verordnungen),
  • Rezepte für Arzneimittel,
  • Fahrtkosten (inkl. Anlagen wie z. B. Verordnungen),
  • Häusliche Krankenpflege (inkl. Anlagen wie z. B. Verordnungen),
  • Gesundheits- und Präventionskurse.

In folgenden Fällen ist eine Einreichung mit der NLBV eBeihilfe App nicht möglich:

  • bei der erstmaligen Antragstellung,
  • für unfallbedingte Aufwendungen,
  • für Dienstunfallaufwendungen,
  • bei Ergänzungen zu einem bestehenden Bescheid (Neufestsetzung),
  • für Heilfürsorgeleistungen,
  • für Anträge auf Abschlagszahlungen,
  • für Aufwendungen von Personen, die freiwillig gesetzlich versichert sind,
  • durch bevollmächtigte Personen.

Weiterhin kann bzw. können mit der NLBV eBeihilfe App

  • kein Schriftverkehr,
  • keine Heil- und Kostenpläne,
  • keine Versicherungsnachweise,
  • keine Anträge zu Reha-Maßnahmen,
  • keine Anträge auf Psychotherapie,
  • keine allgemeinen Anfragen,
  • keine Widersprüche,
  • keine Unterlagen zur Pflege (z. B. Einstufungsbescheide)

eingereicht werden.

Leistungsumfang

Die NLBV eBeihilfe App

  • nutzt die Fotofunktion des eingesetzten mobilen Endgerätes (Smartphone oder Tablet) um Belege wie z. B. Arztrechnungen, Rezepte und Verordnungen zu erfassen und elektronisch an das NLBV Aurich zu übermitteln,
  • ermöglicht das Fotografieren der Belege sowie die manuelle Aufbereitung der Fotos vor dem Einreichen. Mit „eA“ und „eP“ gekennzeichnete Codes auf Rechnungen können gescannt und die zugehörigen Rechnungsdaten direkt aus dem „IBM Service Hub (ISH)“ abgerufen werden,
  • quittiert die erfolgreiche oder ggf. erfolglose Übermittlung der digitalisierten Belege,
  • speichert die digitalen Abbilder der fotografierten Belege in verschlüsselter Form sowie die erfolgreiche Übermittlung an die Beihilfestelle.

Der Zugang zur NLBV eBeihilfe App und damit zu den darin gespeicherten Daten ist mit einem individuell vergebenen Passwort oder einer zusätzlichen biometrischen Authentifizierung (FaceID, Fingerprint) geschützt.

Nutzungsrecht

Die NLBV eBeihilfe App ist im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen kostenlos. Die Nutzung der App ist freiwillig. Die Kosten für die Nutzung des Mobilgerätes sowie der erforderlichen Internetverbindung werden nicht übernommen. Es besteht für die Anwenderinnen und Anwender kein Rechtsanspruch auf die Nutzung der App und die Verfügbarkeit der damit verbundenen Dienste. Eine Gewähr für ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht übernommen.

Die NLBV eBeihilfe App und die angeschlossenen Dienste können jederzeit und ohne gesonderte Ankündigung vom Anbieter verändert, ergänzt oder eingestellt werden. Dies kann auch mit der Maßgabe erfolgen, dass frühere Versionen der NLBV eBeihilfe App nicht mehr funktionieren oder eine aktuelle Version der NLBV eBeihilfe App andere und ggf. höhere Anforderungen an Ihr Mobilgerät stellt.

Die Nutzung der NLBV eBeihilfe App ist nur zu privaten, nichtgewerblichen Zwecken zulässig. Das eingeräumte Nutzungsrecht ist nicht ausschließlich und nicht übertragbar. Es ist untersagt, die NLBV eBeihilfe App an Dritte weiterzugeben, sie zu verändern oder ihren Quellcode zu ermitteln. In der NLBV eBeihilfe App enthaltene Grafiken sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Anbieters verwendet oder weitergegeben werden.

Die Nutzung der NLBV eBeihilfe App ist erst möglich, nachdem sich die Anwenderinnen und Anwender mit der übereinstimmenden Kombination aus

  • Vor- und Nachnamen,
  • Geburtsdatum und
  • Personalnummer

als beihilfeberechtigte Person identifiziert, den Nutzungsbedingungen zugestimmt und den darauffolgenden Registrierungsprozess abgeschlossen haben. Ab diesem Zeitpunkt beginnt das Nutzungsverhältnis. Es wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und endet, wenn die Nutzung der NLBV eBeihilfe App durch deren Deinstallation eingestellt bzw. die NLBV eBeihilfe App auf den Auslieferungszustand zurückgesetzt wird. Bei Einstellung des Betriebs der NLBV eBeihilfe App durch den Anbieter endet das Nutzungsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung oder ähnlicher Erklärungen bedarf.

Die Zuordnung der von den Anwenderinnen und Anwendern eingereichten Belege zur jeweiligen Beihilfeakte erfolgt auf der Grundlage der in der NLBV eBeihilfe App gespeicherten Anmelde-/Registrierungsdaten. Ändert sich im Nutzungsverlauf der NLBV eBeihilfe App das Personalkennzeichen, ist keine automatische Vorgangszuordnung mehr möglich und die Beihilfebearbeitungszeit kann sich verlängern. Dies kann vermieden werden, indem die NLBV eBeihilfe App in den Auslieferungszustand zurückgesetzt und anschließend ein erneuter Registrierungsprozess durchlaufen wird.

Der Anbieter behält sich vor, in begründeten Fällen einzelne Personen bzw. Personengruppen von der Nutzung der App auszuschließen.

Rahmenbedingungen

Der Anbieter hat die IBM Deutschland GmbH (IBM) mit der Entwicklung der App beauftragt und sie im Rahmen der Dienstleistungen „IBM Service Hub (ISH)“ und „ISH FotoApp“ mit der Auftragsverarbeitung betraut. Sämtliche für die Datenverarbeitung eingesetzten Serversysteme und Arbeitsplatzcomputer befinden sich in der Bundesrepublik Deutschland. Die Übertragung der Daten zwischen dem jeweiligen mobilen Endgerät, den beteiligten Servern und den Arbeitsplatzcomputern erfolgt verschlüsselt. Die eigentliche Verarbeitung der Antragsdaten erfolgt im Beihilfeabrechnungsprogramm des NLBV Aurich samba®.

Technische Voraussetzung für die Nutzung der NLBV eBeihilfe App ist, dass das mobile Endgerät und das darauf installierte Betriebssystem mit der NLBV eBeihilfe App kompatibel sind und eine Fotofunktion mit einer Auflösung von mindestens 4,7 Megapixel zur Verfügung steht. Aktuell werden die Betriebssysteme Android ab Version 8* sowie iOS ab Version 13 unterstützt. Ferner ist eine Internetverbindung erforderlich.

Die NLBV eBeihilfe App steht für die Smartphones und Tablets der Plattformen iOS1 und Android2 kostenlos zur Verfügung. Sie ist über Apple App Store3 und Google Play Store4 zu beziehen. Die Nutzung der Stores unterliegt der Vereinbarung zwischen den App-Anwenderinnen und App-Anwendern und den Stores.

Anwendungshinweise

Damit die abfotografierten Belege für eine Beihilfegewährung berücksichtigt werden können, ist es erforderlich, dass die Abbilder vollständig und gut lesbar sind. Bei mehrseitigen Belegen ist von jeder Seite ein eigenes Foto zu erstellen. Es ist darauf zu achten, dass die Fotos die beschrifteten Flächen der Belege vollständig wiedergeben und die Schrift in ausreichender Größe und Schärfe lesbar ist. Sollten diese Anforderungen nicht erfüllt sein, gibt die NLBV eBeihilfe App ggfls. sofort eine entsprechende Rückmeldung. Sollte die Unvollständigkeit oder fehlende Lesbarkeit erst später festgestellt werden, kann der Anbieter den Beleg zurückweisen und um erneute Einreichung per Post bitten.

Mit der Auswahl der NLBV eBeihilfe App-Funktion „Alles Einreichen“ werden folgende Erklärungen für die Belege, die an den Anbieter übermittelt werden, abgegeben:

  • An den persönlichen Daten (insbesondere Beschäftigungs-, Versicherungs- und Familienverhältnisse) hat sich seit dem letzten Antrag nichts geändert.
  • Es besteht kein zusätzlicher Anspruch auf Kostenerstattung durch Dritte (z.B. Auslandskranken- bzw. Rücktransportversicherung).
  • Es ist bisher zu den Belegen keine Beihilfe (auch von keiner anderen Person und auch bei keiner anderen Beihilfestelle) beantragt worden.
  • Es sind keine Belege mit unfallbedingten Aufwendungen im folgenden Antrag enthalten.
  • Sofern für den Ehegatten/Lebenspartner bzw. die Ehegattin/Lebenspartnerin Aufwendungen geltend gemacht werden, dass der Gesamtbetrag der Einkünfte des Ehegatten/Lebenspartners bzw. der Ehegattin/Lebenspartnerin im vorletzten bzw. im laufenden Kalenderjahr die Einkommensgrenze von 20.000 Euro nicht überschritten hat bzw. wird.
  • Das Einverständnis, dass der Anbieter die Rechnungsdaten von Rechnungen mit aufgedruckten „eA“/„eP“-Codes vom „IBM Service Hub (ISH)“ abruft.
  • Einwilligung in die Verarbeitung der notwendigen personenbezogenen Daten und die der Familienangehörigen zum Zwecke der Beihilfeberechnung.
  • Versicherung der Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung zur NLBV eBeihilfe App findet Anwendung und ist zu beachten.


Barrierefreiheit

Die NLBV eBeihilfe App orientiert sich an der europäischen Norm EN 301 549 (Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnologien).

Haftungsausschluss

Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch Nutzung der NLBV eBeihilfe App und der angeschlossenen Dienste verursacht werden, soweit sie nicht nachweislich durch Vorsatz oder grob fahrlässige Pflichtverletzung verschuldet sind.

Schlussbestimmungen

Bei Nutzung der NLBV eBeihilfe App gelten ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen die Bedingungen der Drittplattform, über die die App bezogen wurde (zum Beispiel Apple App Store, Google Play Store). Im Falle von Widersprüchen gehen diese Nutzungsbedingungen den Bedingungen der Plattform vor.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Aurich.

Sollten Teile dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Geschützte Markennamen

1iOS ist eine Marke von Apple Inc.

2Android ist eine Marke von Google LLC.

3Apple App Store ist eine Marke von Apple Inc.

4Google Play Store ist eine Marke von Google LLC.

*Im Google Play Store wird als erforderliche Android-Version 5.0 angegeben. Diese Angabe ist technisch begründet und nicht zutreffend.

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