Datenschutzerklärung zur NLBV eBeihilfe App
Vorwort
Die NLBV eBeihilfe App richtet sich ausschließlich an die beihilfeberechtigten Personen, für die die Beihilfefestsetzungsstelle im Nds. Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) die Beihilfe bearbeitet. Mit ihr können Belege (Arztrechnungen, Rezepte, Verordnungen) formlos und digital über ein mobiles Endgerät (Smartphone, Tablet) eingereicht werden und ist daher eine Alternative zum herkömmlichen, papierbezogenen Antrag auf Beihilfe.
Hierbei ist den Nutzungsbedingungen für die NLBV eBeihilfe App zuzustimmen und die Informationen zur Registrierung und zur Anwendung sind zu beachten.
Mit der NLBV Beihilfe App werden die besonders schützenswerten Gesundheitsdaten aus den Belegen der Antragstellerinnen und Antragsteller und den berücksichtigungsfähigen Angehörigen gespeichert und übertragen. Entsprechend den Artikeln 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird hierüber zu deren Verarbeitung im Folgenden informiert.
Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und anderer nationaler Datenschutzgesetze sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist das
NLBV Aurich
Servicebereich Beihilfe
Schloßplatz 3
26603 Aurich
E-Mail: NLBVeBeihilfe@nlbv.niedersachsen.de
Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten
Frau Zehra Seçkin
NLBV Hannover - Referat 12
Behördliche Datenschutzbeauftragte
Auestraße 14
30449 Hannover
E-Mail: Datenschutz@nlbv.niedersachsen.de
Rechtsgrundlagen und Zweckbestimmung
Das Bearbeiten der Beihilfeanträge der beschäftigen und der versorgungsberechtigten Personen des Landes Niedersachsen sowie der Institutionen und Körperschaften, für die das NLBV die Beihilfe bearbeitet, erfolgt zentral beim NLBV Aurich.
Für die Gewährung von Beihilfe ist gem. § 47 Nds. Beihilfeverordnung (NBhVO) ein Antrag erforderlich. Entsprechende Anträge können schriftlich oder elektronisch gestellt werden. Dabei sind die den Anträgen zugrundeliegenden Belege vorzulegen oder elektronisch zu übermitteln.
Mit der NLBV Beihilfe App werden auf der Grundlage der Nutzungsbedingungen Anträge und Belege (bspw. Arztrechnungen, Rezepte oder Verordnungen) sicher an die Beihilfestelle des NLBV Aurich übermitteln, ohne ein Antragsformular ausfüllen und unterschreiben zu müssen.
Die Daten werden nicht für ein Profiling, Tracking oder eine automatisierte Entscheidungsfindung verwendet.
Arten der personenbezogenen Daten
- bei Nutzung der NLBV eBeihilfe App
Im Zusammenhang mit der Nutzung der NLBV eBeihilfe App werden folgende, personenbezogene Daten verarbeitet:
- Name
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Personalnummer
- Gesundheitsdaten (als „besondere Kategorien personenbezogener Daten” im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 DSGVO)
- Diagnosen
- Behandlungen
- bei der Bereitstellung der NLBV eBeihilfe App
Die NLBV eBeihilfe App steht für die Smartphones und Tablets der Plattformen iOS1 und Android2 kostenlos zur Verfügung. Sie ist über Apple App Store3 und Google Play Store4 zu beziehen. Die Nutzung der Stores unterliegt der Vereinbarung zwischen den Anwenderinnen und Anwendern und den Stores.
Beim Herunterladen der NLBV Beihilfe App aus dem App-Store werden personenbezogene Informationen an den App-Store übermittelt. Dies umfasst insbesondere die App-Store-Account-Informationen (z. B. Nutzername, E-Mail-Adresse und Kundennummer) und das Gerätekennzeichen. Diese Datenerhebung und die anschließende Datenverarbeitung werden durch den Betreiber des App-Stores gesteuert und kann vom NLBV weder beeinflusst noch verantwortet werden.
Herkunft der Daten
Die IBM Deutschland Gmbh (IBM) betreibt den Dienst „IBM Service Hub (ISH)“, über den Leistungserbringer, Abrechnungsdienste, Versicherungen und Beihilfestellen die Abrechnungsdaten elektronisch austauschen können. Mit dem ISH verbundene Rechnungen sind an zwei, mit „eA“ und „eP“ gekennzeichnete Barcodes, erkennbar.
Wird die App-Funktion „Barcode Scannen“ verwendet, wird die Beihilfestelle ermächtigt, die der Rechnung zugrundeliegenden Daten elektronisch vom ISH abzurufen und für die Festsetzung der Beihilfe zu verwenden.
Bei der mit der App-Funktion „Beleg fotografieren“ eingereichten Fotos werden die Daten selbst und unmittelbar durch die Anwenderinnen und Anwender zur Verfügung gestellt.
Empfänger personenbezogener Daten
- Beihilfestelle
Empfänger der Daten ist die Beihilfestelle im NLBV Aurich. Die Bearbeitung der per NLBV eBeihilfe App eingereichten Belege unterscheidet sich nicht von einem in Papier übersandten Beihilfeantrag und erfolgt durch die Beschäftigten der Beihilfestelle.
- Dienstleister
Für die Entwicklung und die Pflege der NLBV eBeihilfe App, für den Transport der Daten und Dateien, für die Aufbereitung und die Datenextraktion der per NLBV eBeihilfe App eingereichten Belege hat die Beihilfestelle Dienstleister mit der Auftragsverarbeitung beauftragt. Dies sind insbesondere IBM und der zentrale IT-Dienstleister des Landes Niedersachsen (IT.N).
- Dritte
Daten, die durch Nutzung der NLBV eBeihilfe App durch die Anwenderinnen und Anwender bereitgestellt werden, werden grundsätzlich nicht an Dritte übermittelt. Ausgenommen hiervon sind Fälle, in denen es gesetzlich vorgeschrieben oder durch ein Gericht entschieden ist. Weiterhin kann die Weitergabe im unmittelbaren Zusammenhang mit Angriffen auf die technische Infrastruktur der Beihilfestelle und ihrer Dienstleister bzw. mit Betrugsversuchen zur Rechts- oder Strafverfolgung notwendig werden.
- Drittländer
Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verarbeitet und gespeichert. Eine Übermittlung in ein Drittland findet nicht statt.
Speicherdauer und Löschfristen
Identifikationsdaten
Die im Rahmen der App-Registrierung übermittelten Identifikationsdaten werden bei der erstmaligen Einrichtung der NLBV eBeihilfe App zur Überprüfung der Teilnahmeberechtigung an die Server der IBM übertragen.
Die Informationen bleiben dauerhaft und unveränderbar in der NLBV eBeihilfe App gespeichert. Sie werden gelöscht, wenn die NLBV eBeihilfe App vom Mobilgerät entfernt oder die NLBV eBeihilfe App in den Auslieferungszustand zurückversetzt wird.
Gesundheitsdaten
- in der NLBV eBeihilfe App
Belege, die noch nicht eingereicht wurden, können von den Anwenderinnen und Anwendern jederzeit gelöscht werden. Dies kann seitenweise oder für den kompletten Beleg erfolgen. Die NLBV eBeihilfe App bietet entsprechende Löschfunktionen an.
Belege, die erfolgreich eingereicht wurden, werden dauerhaft in der NLBV eBeihilfe App gespeichert. Diese Informationen können (bisher) nur komplett und zusammen mit den Identifikationsdaten gelöscht werden. Hierzu muss die NLBV eBeihilfe App von dem Mobilgerät deinstalliert oder die NLBV eBeihilfe App in den Auslieferungszustand zurückversetzt werden.
- auf Servern
Erfolgreich eingereichte Belege werden auf den Servern der IBM zwischengespeichert, um anschließend die Aufbereitung der Dokumente und die Datenextraktion durchzuführen bzw. Belegdaten der als Barcode eingereichten Rechnungen aus dem „IBM Service Hub (ISH)“ abzurufen.
Zehn Arbeitstage nach der Übertragung der Belegabbilder und der ermittelten Abrechnungsdaten an die Beihilfestelle werden diese Daten und Dateien auf den IBM-Servern automatisiert gelöscht.
Die von der IBM übertragenen Daten werden auf Serversystemen des IT.N gespeichert. Die Daten und Dateien der App-Einreichung werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Beihilfebearbeitung benötigt werden. Insbesondere finden die Regelungen des § 94 Abs. 2 Nds. Beamtengesetzes (NBG) Anwendung.
Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Wenn Anwenderinnen und Anwender der Auffassung sind, dass sie bei der Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten durch die Beihilfestelle oder durch einen von ihr beauftragten Dienstleister in ihren schutzwürdigen Interessen verletzt sind, können sie Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen. Zuständigen Aufsichtsbehörde für das NLBV ist die:
Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Tel.: +49 511 120-4500
Fax: +49 511 120-4599
E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de
Ihre Rechte
Den Anwenderinnen und Anwendern steht nach Artikel 15 Absatz 1 DSGVO ein Auskunftsrecht zu. Die diesbezüglichen Angaben sind bereits in den vorstehenden Erläuterungen aufgeführt.
Darüber hinaus besteht grundsätzlich
- das Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO),
- das Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO),
- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO),
- das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO) sowie
- das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DSGVO).
Die Bedingungen zur Inanspruchnahme dieser Rechte sind in den genannten Artikeln beschrieben.
Einwilligungserklärung und dessen Widerruf
Die Abgabe der Einwilligungserklärung ist freiwillig und erfolgt in der NLBV eBeihilfe App durch das Akzeptieren der Nutzungsbedingungen. Liegt keine Einwilligungserklärung vor oder wird diese widerrufen, ist eine Nutzung der NLBV eBeihilfe App nicht möglich. Die Anträge und Belege können jedoch weiterhin auf dem Postweg eingereicht werden. Nachteile bei der Gewährung der Beihilfe entstehen hierdurch nicht.
Ein Widerruf der Einwilligungserklärung ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten bis zum Widerruf wird hierdurch nicht berührt.
Ergänzende Informationen zur NLBV eBeihilfe App
- Zugangsschutz
Die Ersteinrichtung der NLBV eBeihilfe App ist mit der Registrierung und der Vergabe eines individuellen Passworts zum Öffnen der NLBV eBeihilfe App gekoppelt. Nähere Informationen sind hier abrufbar.
Unabhängig davon obliegt allein den Anwenderinnen und Anwendern die Verantwortung für das verwendete Mobilgerät und dessen Schutz vor Verlust und Missbrauch in jeder Form. Die Speicherung der Daten auf dem Mobilgerät und die Verwendung von Datensicherungen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Verschlüsselung
Sämtliche in der NLBV eBeihilfe App erfassten, personenbezogenen Daten werden nach allgemein anerkannten Verfahren auf dem mobilen Endgerät verschlüsselt gespeichert, beim Einreichen verschlüsselt übertragen und in Sicherheitsrechenzentren gespeichert.
- Berechtigungen der NLBV eBeihilfe App
Die NLBV eBeihilfe App benötigt für den vollen Funktionsumfang folgende Berechtigungen:
- Kamera: Bilder und Videos aufnehmen (zum Fotografieren Ihrer Belege bzw. zum Scannen von Barcodes)
- Auf alle Netzwerke zugreifen (zur Erstregistrierung und Belegeinreichung, zur Anzeige von Hilfethemen, Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Impressum und Kontaktformularen, zum Empfang und Versenden von Push-Nachrichten)
- Netzwerkverbindungen abrufen (für die Kommunikation mit dem Server über das MQTT-Protokoll)
- WLAN-Verbindungen abrufen (für das verspätetes Hochladen von Einreichungen, für die evtl. Migration der NLBV eBeihilfe App, für die Kommunikation mit dem Server, wenn WLAN verfügbar ist)
- Ruhezustand deaktivieren (nur Android: vorübergehend für das Versenden von Push-Nachrichten)
- Fingerabdruckhardware verwenden (zur Authentisierung gegenüber der NLBV eBeihilfe App statt eines Passworts)
- Internetdaten erhalten (zum Empfang von Antworten des Servers und von Push-Nachrichten bezüglich des Status der Einreichung)
- Play Install Referrer API (nur Android: für das Versenden von Push-Nachrichten)
Verwendung von Cookies
Die NLBV eBeihilfe App verwendet keine Cookies.
Hyperlinks
Die NLBV eBeihilfe App enthält Hyperlinks (Internet-Verknüpfungen) zu Web-Seiten des NLBV zur Anzeige von Hilfethemen, des Impressums, der Nutzungsbedingungen, der Datenschutzerklärung und von Kontaktmöglichkeiten zur Beihilfestelle.
Für diese Web-Seiten und Kontaktformulare gilt die allgemeine Datenschutzerklärung des NLBV. Diese sind unter diesen Link einsehbar.
Änderung dieser Datenschutzerklärung
Die Beihilfestelle behält sich vor, diese Datenschutzerklärung neuen Erkenntnissen und sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit aus der NLBV eBeihilfe App heraus gelesen werden.
1iOS ist eine Marke von Apple Inc.
2Android ist eine Marke von Google LLC.
3Apple App Store ist eine Marke von Apple Inc.
4Google Play Store ist eine Marke von Google LLC.