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Gehaltsabrechnung März 2025

Änderung des Überweisungsbetrages aufgrund steuerlicher Rückrechnungen


Mit der Gehaltsabrechnung März 2025 wurden die Anpassungen des Einkommensteuertarifs 2025 aufgrund des Steuerfortentwicklungsgesetzes vorgenommen.
Alle am 01.03.2025 steuerpflichtigen Bezügeempfängerinnen und Bezügeempfänger erhalten deshalb mit der Gehaltsabrechnung März 2025 eine steuerliche Rückrechnung ab 01.01.2025. In der Regel ergeben sich daraus geringfügige Änderungen im Lohnsteuerabzug, die sich auf den Überweisungsbetrag auswirken.

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