Niedersachsen klar Logo

Aktuelles aus dem Bereich Versorgung

Schmuckgrafik (zum Artikel: Hinweis zur Anforderung von Grundbuchausdrucken) Bildrechte: AG WF

Auskunft über die Höhe der Versorgung - Vorsicht bei privaten Anbietern

Private Anbieter haben Beamtinnen und Beamte zur Angabe von Dienstzeiten für entgeltliche Auskünfte zur voraussichtlichen Höhe ihrer Versorgungsbezüge aufgefordert. Diese sind nicht autorisiert, verbindliche Auskünfte zu erteilen. mehr

Bildrechte: NLBV

Heraufsetzung der Altersgrenze für Vorabberechnungen über Versorgungsanwartschaften

Mit Wirkung vom 01.01.2025 wird die Altersgrenze für Auskunftsersuchen von Versorgungsberechtigten über die erreichte ruhegehaltfähige Dienstzeit und den Ruhegehaltssatz (sog. Vorabauskünfte) auf das 58. Lebensjahr heraufgesetzt mehr

Bildrechte: NLBV

Besoldungserhöhung für niedersächsische Beamtinnen und Beamte sowie für Versorgungsberechtigte zum 01.11.2024 und 01.02.2025 sowie weitere Änderungen

Mit Gesetz vom 25.09.2024 (Nds. GVBl. Nr. 83) hat der niedersächsische Landtag das Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (NBVAnpG 2024/2025) beschlossen. mehr

Versorgung

Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes bei zusätzlichem Einkommen

Die Höchstgrenze des zusätzlichen Einkommens zur vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes gem. § 17 NBeamtVG ist von bisher 450 € angehoben worden auf 538 € ab 1.11.24 bzw. 556 € ab 1.2.25. mehr

Münzenstapel

Zahlungen nach dem Nds. Inflationsausgleichssonderzahlungsgesetz (NISZG) für den Besoldungs- und Versorgungsbereich

Die monatlichen Sonderzahlungen nach dem Nds. Inflationsausgleichssonderzahlungsgesetz stehen nur bis einschließlich Oktober 2024 zu. mehr

Bildrechte: NLBV

Wegfall der Dauerwirkung von Widersprüchen gegen die Angemessenheit der Alimentation

Ansprüche auf Besoldung, die über die nach dem Nds. Besoldungsgesetz (NBesG) vorgesehene Besoldung hinausgehen, sind ab sofort in jedem Haushaltsjahr, für das die zusätzliche Besoldung verlangt wird, schriftlich gegenüber dem Dienstherrn geltend zu machen (§ 4 Abs. 7 NBesG). mehr

Aktuelles aus dem Bereich Versorgung

Erteilung von Vorabauskünften

Bei der Serviceleistung der Erteilung von Vorabauskünften wird um Geduld gebeten. mehr

Fragezeichen

FAQs - Häufig gestellte Fragen zum Familienzuschlag

Einen Katalog mit häufig zum Familienzuschlag gestellten Fragen (FAQs) und den Antworten dazu finden Sie unter folgendem Link: mehr

Zuschläge für Kinder und für Pflege

Für vor 1992 während des Beamtenverhältnisses geborene Kinder wird nach dem Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz weiterhin kein Kindererziehungszuschlag berechnet. Statt dessen sind die ersten 6 Monate voll ruhegehaltfähig, auch bei Teilzeitbeschäftigung oder Urlaub ohne Bezüge. mehr

Aktuelles aus dem Bereich Versorgung

Spezielle versorgungsrechtliche Regelungen für besondere Beamtengruppen

Hier sind für Polizistinnen und Polizisten, Beamtinnen und Beamten im Justizvollzugsdienst, Lehrkräfte und Hochschulpersonal besondere Regelungen dargestellt. mehr

Fragezeichen

FAQs - Häufig gestellte Fragen zur beamtenrechtlichen Versorgung - die erstmalige Festsetzung

Eine Übersicht mit häufig zum Bereich Versorgung gestellten Fragen und den Antworten dazu finden Sie mit dem folgenden Link: mehr

Fragezeichen

FAQs - Häufig gestellte Fragen zur beamtenrechtlichen laufenden Versorgung

Eine Übersicht mit häufig zum Bereich Versorgung gestellten Fragen und den Antworten dazu finden Sie mit dem folgenden Link: mehr

Schultafel Bildrechte: grafolux & eye-server

Erteilung von Sprachförderunterricht durch pensionierte Lehrerinnen und Lehrer

Die Niedersächsische Kultusministerin hat sich mit einem Schreiben an pensionierte Lehrkräfte gewendet und um Unterstützung bei der Erteilung von Sprachförderunterricht für geflüchtete Kinder und Jugendliche geworben. Informationen zu Hinzuverdienstmöglichkeiten zur Versorgung finden Sie hier. mehr

Besoldung, Entgelt und Versorgung

Angabe des vollständigen Aktenzeichens aus der Gehaltsmitteilung unterstützt zügige Bearbeitung

Aufgrund der großen Anzahl der vom NLBV zu bearbeitenden Personalfälle ist es wichtig, dass Sie im Schriftverkehr mit uns Ihr vollständiges Aktenzeichen angeben! mehr

Info

Weitere Themen

Hier finden Sie Informationen zu weiteren Themen, die nicht tagesaktuell sind, aber dennoch interessant sein können. mehr

Aktuelles aus dem Bereich Versorgung
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln