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Haushaltsbegleitgesetz 2024 – Umsetzung der Koalitionsvorhaben „A 13 für GHR-Lehrkräfte“ und „A10 für Fachpraxislehrkräfte“

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2024 vom 14.12.2023 (Nds. GVBl. S. 320) hat der niedersächsische Landtag unter Artikel 4 zum 01.08.2024 diverse Anpassungen bei der Lehrkräftebesoldung beschlossen.

So erhalten alle verbeamteten Lehrkräfte der Besoldungsgruppe A12 mit einer Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundschulen, das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen, das Lehramt an Realschulen und das Lehramt an Haupt- und Realschulen ab dem genannten Zeitpunkt Bezüge nach der Besoldungsgruppe A13. Dies gilt auch für die Anwärterinnen und Anwärter für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen, deren Anwärtergrundbetrag sich bis zum 31.07.2024 nach der Besoldungsgruppe A12 bestimmt und sich ab dem 01.08.2024 nach der Besoldungsgruppe A13 richtet.

Weiterhin steigt die Besoldung aller verbeamteten Fachpraxislehrkräfte im Einstiegsamt zum genannten Zeitpunkt von der Besoldungsgruppe A9 auf die Besoldungsgruppe A10.

Darüber hinaus gibt es zur Einhaltung des besoldungsrechtlichen Abstandsgebotes diverse Anpassungen bei Beförderungsämtern und Funktionsstellen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte der Anlage 19 zum Nds. Besoldungsgesetz (NBesG).

Alle betroffenen Lehrkräfte werden über die Anhebung ihrer Bezüge zum 01.08.2024 mit einem Anschreiben und / oder einem Hinweis auf ihrer Gehaltsmitteilung informiert.

Weitere Informationen – auch zu den tarifbeschäftigten Lehrkräften mit einer der genannten Lehrbefähigungen – finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsisches Kultusministerium.


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