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Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge 2017 und 2018


Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts, zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2017 und 2018 sowie zur Änderung anderer dienstrechtlicher Vorschriften vom 20.12.2016 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 308) ist eine Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge beschlossen worden.
Mit Wirkung vom 01.06.2017 werden die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen um 2,5 % erhöht.
Die Besoldungstabellen ab 01.06.2017 können Sie hier einsehen.

Im Jahr 2018 werden die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen ab 01.06.2018 um 2,0 % angehoben.
Die Besoldungstabellen ab 01.06.2018 können Sie hier einsehen.





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