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Erteilung von Sprachförderunterricht durch pensionierte Lehrerinnen und Lehrer; Auskünfte über kürzungsfreie Hinzuverdienstgrenzen und die Höhe des Entgelts

Das Einkommen, das Sie im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses beziehen, kann Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Versorgungsbezüge haben. Die Höhe des Einkommens, das kürzungsfrei bezogen werden kann, hängt von individuellen Faktoren ab, wie zum Beispiel von der Höhe Ihres tatsächlich erreichten Ruhegehalts, und davon, ob Sie die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben.

Deshalb können Sie sich an Ihre Versorgungssachbearbeiterin oder Ihren Versorgungssachbearbeiter (siehe letzte Gehaltsmitteilung) oder an die Zentrale Information und Beratung eines Standorts des NLBV wenden. Dort erhalten Sie Auskunft über die Höhe des Bruttobetrages, den Sie dazu verdienen können ohne eine Kürzung Ihrer Versorgung hinnehmen zu müssen.

Auskünfte über die Anzahl der Unterrichtsstunden, die Sie auf der Basis dieses Betrages erteilen können, und zur tatsächlichen Entgelthöhe (brutto) kann jedoch nur das zuständige Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) erteilen. Bitte wenden Sie sich mit diesen Fragen ausschließlich dorthin.

Nach Vorlage eines entsprechenden Arbeitsvertrages wird das zuständige Entgeltreferat des NLBV die Zahlung aufnehmen und die Bezüge versteuern und - soweit erforderlich - verbeitragen (versichern).

Detaillierte Fragen zur Höhe der anfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge können nicht im Voraus beantwortet werden. Diese Beträge entnehmen Sie bitte der Gehaltsmitteilung.


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