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Entgelterhöhung

Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder sind die Tarifverhandlungen abgeschlossen worden. Für den Abrechnungsmonat 05.2017 werden folgende Ergebnisse umgesetzt:

Die TV-L-Tabellenentgelte steigen ab 1. Januar 2017 um 2,0 v. H., sofern das monatliche Tabellenentgelt 3.200,00 Euro brutto (Stand 1. März 2016) und mehr beträgt, bzw. um einen Festbetrag von 75,00 Euro, sofern das monatliche Tabellenentgelt unter dem Betrag von 3200,00 Euro brutto (Stand 1. März 2016) liegt.

Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG und nach dem TVA-L Pflege sowie die Tarifentgelte der Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TV-Prakt-L werden ab 1. Januar 2017 um einen Festbetrag in Höhe von 35 € erhöht.

Ab 1. Januar 2018 werden in einem zweiten Schritt die TV-L-Tabellenentgelte um weitere 2,35 v. H., die Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG und nach dem TVA-L Pflege sowie die Tarifentgelte der Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TV-Prakt-L um einen Festbetrag von 35 Euro erhöht.

Ferner wird ab 1. Januar 2018 in der Entgelttabelle für die Entgeltgruppen 1 bis 15 (Anlage B zum TV-L) in den Entgeltgruppen 9 bis 15 und in der Entgelttabelle für Pflegekräfte (Anlage C zum TV-L) in den Entgeltgruppen KR 9a bis KR 11a jeweils eine neue Stufe 6 ausgebracht, die zum 01. Oktober 2018 erhöht wird.

Alle Zahlungen erfolgen zunächst nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung auf Grund etwaiger Änderungen in den noch zwischen den Tarifvertragsparteien stattfindenden Redaktionsverhandlungen.


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