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Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)


Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

Bitte beachten Sie:

Alle anfallenden Fragen zu Ihrer Zusatzversorgung beantwortet Ihnen die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, 76128 Karlsruhe, Tel. 0721 / 1550.
Den VBL-Kundenservice erreichen Sie telefonisch wie folgt:

0721/ 939 893-9

wenn Sie Fragen zu Ihrer VBL-Rente haben

0721/ 939 893-1

für Fragen zu Ihrer Pflichtversicherung VBLklassik

0721/ 939 893-5

für Fragen zu Ihrer freiwilligen Versicherung VBLextra / VBLdynamik

Allgemein

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) hat Ihren Sitz in Karlsruhe. Sie zahlt die Zusatzversorgung für die tarifvertraglich Beschäftigten (Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen/Auszubildende) des öffentlichen Dienstes. Diese Zahlungen erfolgen zusätzlich und in Abhängigkeit Ihrer Rente von der Deutschen Rentenversicherung.

Versicherungspflicht

Die Pflicht zur Versicherung setzt voraus, dass der/die Beschäftigte das 17. Lebensjahr vollendet hat, die Wartezeit von 60 Beitragsmonaten bis zum Erreichen einer abschlagsfreien Regelaltersrente erfüllen kann und aufgrund eines Tarifvertrages Versicherungspflicht besteht.

Antrag auf VBL-Rente

Sobald Sie einen gesetzlichen Rentenanspruch haben, können Sie Ihren Antrag auf Betriebsrente direkt bei der VBL stellen. Den Rentenantrag (L600A), der Ihnen über das Kundenportal Meine VBL zur Verfügung steht, füllen Sie aus und senden ihn direkt mit den erforderlichen Unterlagen, wie z.B. der Kopie des Rentenbescheides der Deutschen Rentenversicherung und den Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung (L305), an die VBL.

Bei Beantragung einer Erwerbsminderungsrente senden Sie den Antrag bitte über Ihren Arbeitgeber an die VBL. Die erforderlichen Antragsunterlagen können Sie ebenfalls über das Kundenportal Meine VBLbeziehen.

Für die Beantragung der Betriebsrente gilt eine Ausschlussfrist von zwei Jahren.

Für beide Antragsverfahren können Sie auch das Online-Rentenantragsverfahren über das Kundenportal Meine VBLnutzen. Dadurch wird eine zeitnahe Bearbeitung des Rentenantrages durch die VBL möglich.

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Unterbrechungen

Zeiten, die zwischen mehreren Beschäftigungsverhältnissen im öffentlichen Dienst liegen, gelten als beitragsfreie Zeiten, in denen das Versicherungsverhältnis bei der VBL ruht. Bei Beginn eines erneuten Arbeitsverhältnisses sind dem neuen Arbeitgeber die vorherigen Beschäftigungszeiten und die Versicherungsnummer bei der VBL mitzuteilen, damit eine möglichst problemlose (Wieder-) Anmeldung bei der VBL erfolgen kann.

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Erstattung der Umlagen/Beiträge

Bei Nichterfüllung der Wartezeit erstattet die VBL auf Ihren Antrag nach Beendigung der Pflichtversicherung den von Ihnen gezahlten Arbeitnehmerbeitrag zur Zusatzversorgung. Sie verlieren dann für diesen Zeitraum sämtliche Versorgungsansprüche bei der VBL. Sollten Sie später noch einmal ein Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst aufnehmen,
werden diese Zeiten nicht berücksichtigt. Der Antrag auf Beitragserstattung kann bis zur Vollendung des 69. Lebensjahres gestellt werden.

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Freiwillige Beitragszahlung/Freiwillige Versicherung

Voraussetzung für eine Versicherung in der Zusatzversorgung ist stets das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses. Die tarifvertraglichen Bestimmungen zur Zusatzversorgung (z.B. § 25 TV-L) ermöglichen keine freiwillige Umlagezahlung.
Haben Sie während der Pflichtversicherungszeit eine freiwillige Versicherung abgeschlossen (VBLextra oder VBLdynamik), können Sie innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses beantragen, dass diese weitergeführt wird.

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"Riester-Rente" und Entgeltumwandlung

Informationen zum Altersvermögensgesetz ("Riester-Rente") - Seit dem 01.01.2002 ist es den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes möglich eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersversorgung durch eigene Beiträge unter Inanspruchnahme der steuerlichen Förderungsmöglichkeiten nach dem Altersvermögensgesetz (AVmG) abzuschließen. Die VBL in Karlsruhe bietet seit September 2002 eigene Versicherungsprodukte zur Riester-Rente an.

Seit dem 01.11.2006 ist auch der Abschluss einer Entgeltumwandlungsvereinbarung möglich. Nach dem Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung Bund/Land ist dies für pflichtversicherte Beschäftigte nur bei der VBL möglich.

Ansprechpartner für die Angebote zur freiwilligen Versicherung ist die VBL (Rufnummer 0721/939 893-5).

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