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Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

Die Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat in Anlehnung an die politische Zielrichtung des BRSG beschlossen, mit Wirkung vom 01.01.2022 einen pauschalen Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung zu zahlen.

Dieser Beschluss gilt für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TV-EntgeltU-B/L, des TV-Entgeltumwandlung-Ärzte oder des TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L fallen. Auszubildende nach dem TVA-L BBiG und dem TVA-L Pflege gehören ebenfalls dazu. Voraussetzung für die Zahlung ist, dass der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Die Höhe des Zuschusses ist an die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung gekoppelt und beträgt bei einem Entgelt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung (für 2023: 4.987,50 €) 15 v. H. des Entgeltumwandlungsbetrages, bei einem Entgelt zwischen der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung und der Rentenversicherung (für 2023: 7.300,00 €) 10,6 v. H. des Umwandlungsbetrages. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung wird kein Zuschuss gezahlt.


Bemessungsgrundlage ist das umgewandelte Entgelt, begrenzt auf 4 v. H. der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Dadurch ergeben sich folgende Höchstbeträge:

  • Liegt das Entgelt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung, beträgt der maximale Arbeitgeberzuschuss für 2023 525,60 €.
  • Liegt das Entgelt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung, beträgt der maximale Arbeitgeberzuschuss für 2023 317,42 €.

Wegen der Anknüpfung an die Beitragsbemessungsgrenzen ändert sich der maximale Arbeitgeberzuschuss jährlich.

Der Arbeitgeberzuschuss wird im Dezember jeden Jahres direkt an die VBL überwiesen. Bei unterjährigem Austritt aus dem Beschäftigungsverhältnis wird der Arbeitgeberzuschuss im Monat des Austritts gezahlt.

Bitte kontrollieren Sie Ihren Versicherungsnachweis, der Ihnen von der VBL jährlich zugestellt wird.


Sitz der VBL in Karlsruhe

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