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Gesetzliche Unfallversicherung – elektronischer Lohnnachweis


Seit 2017 ist für die gesetzliche Unfallversicherung ein elektronisches Lohnnachweisverfahren vorgeschrieben.

Das NLBV erstellt nur die elektronischen Lohnnachweise für die vom NLBV abgerechneten Landesdienststellen u. a. Institutionen mit den erforderlichen Angaben für die dort gegen Entgelt beschäftigten Arbeitnehmer/innen. Dies betrifft die speziellen Landesdienststellen und andere Institutionen, insbesondere niedersächsische Hochschulen, die bei der Landesunfallkasse Niedersachsen (LUKN) unfallversichert sind und deren Mitgliedsnummer mit 3.99 beginnt. Außerdem betroffen sind Landesdienststellen und andere Institutionen, für die nicht die LUKN die Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung ist, sondern ein Unfallversicherungsträger mit echten Gefahrtarifen, wie z. B. die Verwaltungsberufsgenossenschaft.

Für etwaige unentgeltlich oder ehrenamtlich tätige Personen, die nicht vom NLBV abgerechnet werden, müssen die oben genannten Stellen in eigener Zuständigkeit gesondert spezielle Meldungen über die Anzahl der unentgeltlich bzw. ehrenamtlich tätigen Personen manuell abgeben (in der Regel online möglich). Die Unfallkassen bzw. Berufsgenossenschaften weisen ihre Mitglieder im Allgemeinen alljährlich schriftlich auf die Verpflichtung zur Abgabe dieser zusätzlichen Meldungen hin.

Der elektronische Lohnnachweis (eLNW) wird vom NLBV jeweils zu Beginn des dem Nachweisjahr folgenden Jahres an die Annahmestelle der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung übermittelt. Im Laufe des Folgejahres erfolgen ggf. Korrekturen zum aktuellen Lohnnachweis für das Nachweisjahr, wenn relevante Änderungen durch Rückrechnungen ins Vorjahr vorliegen. Daraus wird sich in der Regel eine Korrektur der Beitragsfestsetzung durch den Unfallversicherungsträger ergeben, die nicht unbedingt sofort erfolgen muss.

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