Pflegeversicherung – Änderungen ab 01.07.2023
Pflegeversicherungspflichtige mit mehr als einem Kind unter 25 Jahren werden ab dem 01.07.2023 entlastet. mehr
Pflegeversicherungspflichtige mit mehr als einem Kind unter 25 Jahren werden ab dem 01.07.2023 entlastet. mehr
Seit 2017 ist für die gesetzliche Unfallversicherung ein elektronisches Lohnnachweisverfahren vorgeschrieben. mehr
In den Sozialversicherungsmeldungen muss ein 9-stelliger Tätigkeitsschlüssel angegeben werden. mehr
Der Beitragszuschuss zur gesetzlichen Pflegeversicherung für Kinderlose wird ab 1. Januar 2005 fällig. Dies geht aus dem Kinder-Berücksichtigungsgesetz vom 15.12.2004 hervor. mehr