Muster einer Gehaltsmitteilung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Gehaltsmitteilung haben, wenden Sie sich bitte an die zentrale Information und Beratung - ZIB (die Telefon-Nr. finden Sie hier sowie auf der Rückseite der Gehaltsmitteilung) oder die Sachbearbeiterin bzw. den Sachbearbeiter, die oder der rechts oben neben dem Adressfeld auf der Gehaltsmitteilung angegeben ist.
Die Erläuterungen zur Gehaltsmitteilung stehen auch als Merkblatt zur Verfügung.
Sind Kinder bei der Zahlung zu berücksichtigen, werden diese mit Vor und – sofern vorhanden – abweichendem Nachnamen Namen, Geburtsdatum und verschiedenen Zahlungsdaten im Anschluss an die Abrechnungsergebnisse dargestellt. Die verschlüsselten Zahlungsdaten haben folgende Bedeutung:
Das Aktenzeichen besteht aus drei Zahlenfolgen, die mit Bindestrichen getrennt sind. Auf die vierstellige Kundennummer folgt die zweistellige Nummer des Abrechnungskreises. Zuletzt ist die sechsstellige Personalnummer mit der Prüfziffer angegeben. Das vollständige Aktenzeichen ist bei jedem Schriftwechsel sowie bei Telefonaten anzugeben.
Sachbearbeiternummer (SachbNr)
Die hier angegebene Verschlüsselung ist die Nummer der oder des für Sie zuständigen Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiters.
Gehaltsblatt-Nummer (GehblNr)
informiert Sie über die Anzahl der im Kalenderjahr bereits gefertigten Gehaltsmitteilungen.
Kein Druck von / bis
Es wird nicht in jedem Monat eine Gehaltsmitteilung gedruckt, sondern nur, wenn sich im Vergleich zum Vormonat etwas verändert hat. In diesen Feldern wird angezeigt, in welchen Monaten keine Gehaltsmitteilung produziert wurde.
Ansprechpartner/in
Hier sind die Daten der oder des für Sie zuständigen Bezüge-Sachbearbeiterin oder -Sachbearbeiters abgedruckt.
Adressfeld (AbrKrs/ Absender)
Der Versand der Gehaltsmitteilungen erfolgt grundsätzlich auf dem Dienstweg; nur in besonderen Einzelfällen ist hier die Privatanschrift eingetragen. Als Absender ist Ihre Bezügestelle aufgeführt. Die vollständige Anschrift entnehmen Sie bitte der Rückseite Ihrer Gehaltsmitteilung.
Maschineller Abrechnungsbeginn (masch. Abr.Beginn)
Hierbei handelt es sich um das Datum, seit dem Ihre Bezüge nach dem bisherigen Abrechnungsverfahren berechnet wurden. Es steht in keinem Zusammenhang mit Ihrem Diensteintritt und hat auch keinerlei Auswirkung auf Jubiläumsdienstzeiten oder Stufe.
Familienstand (FS)
L = ledig
V = verheiratet oder eingetragene Lebenspartnerschaft
P = eingetragene Lebenspartnerschaft
G = geschieden oder eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben
W = verwitwet oder eingetragene Lebenspartnerin oder eingetragener Lebenspartner verstorben
Steuerklasse / Konfessionmerkmale (StKl/Konf)
Hier werden die über ELStAM gemeldeten Steuermerkmale dargestellt.
Konfessionsmerkmale: (A = Arbeitnehmer / E = Ehegatte)
leer = keine Konfessionszugehörigkeit
ev = evangelisch-lutherisch
rk = katholisch
ak = altkatholisch
5 = evangelisch-reformiert
9 = pauschal zu versteuern
Freibetrag
Hier sind die Steuer-Freibeträge eingetragen, die über ELStAM gemeldet wurden.
SV-Merkmale
Hier werden Merkmale zur Sozialversicherung angezeigt. Es bedeuten:
0 = keine Pflicht; 1, 2, 3 = Sozialversicherungspflicht; 5, 6 = Zahlung nur durch Arbeitgeber; 9 = Abführung freiwillige Krankenversicherung
Die Merkmale stehen für:
KV = Krankenversicherung; RV = Rentenversicherung; AV = Arbeitslosenversicherung; PV = Pflegeversicherung
Bei GZ (Gleitzone betroffen) und MfB (Mehrfachbeschäftigung) bedeutet 1 = vorliegend, betroffen; ansonsten bleiben diese Felder leer.
Adresse des Bezügereferats
Hier wird die Adresse des Referats angegeben, bei dem die Sachbearbeitung für Ihre Bezügeberechnung erfolgt.
BDA
Das Bezugsdienstalter (BDA) bildete die bisherigen Vergütungsdienstalter/Lohndienstalter ab. Es ist die Grundlage für die programmmäßige Zuordnung zu einer Stufe der jeweiligen Entgeltgruppe. Das BDA bezeichnet den Monat und das Jahr, in dem erstmals Bezüge der Stufe 1 einer Tarifgruppe zu zahlen waren oder zu zahlen sein werden.
Tarif / Tarifbezeichn. / B-GR
Die Tarifbezeichnung ist meistens der Tarifvertrag, nach dem die Bezüge berechnet werden. "Tarif" und "B-GR" sind programmtechnische Schlüssel hierzu.
Entgeltgruppe /-Stufe (Tar-Grp / Stf)
Die Gruppe und die Stufe bestimmen die Höhe Ihres Grundgehalts oder vergleichbarer Zahlungen. Besonderheit bei EG 09: Stufe 4+E = Stufe 4 mit Tabellenerhöhungsbetrag.
Reg
Die Bezeichnung ist ohne Belang.
Teilzeitzähler (TZ-Zähl)
Stellt Ihre persönliche wöchentliche Arbeitszeit oder Unterrichtsverpflichtung bzw. die Kürzung Ihrer Bezüge aus sonstigen Gründen dar (z.B. in Prozent, Stunden oder Unterrichtsstunden).
Teilzeitnenner (TZ-Nenn)
Regelmäßige Arbeitszeit oder Unterrichtsverpflichtung (z.B. in Prozent, Stunden oder Unterrichtsstunden).
Unterbrechung der Bezügezahlung (Unterbr.-Beg/-End/-Grd)
Enthält die tagegenaue Unterbrechung (Beginn und Ende) sowie den verschlüsselten Unterbrechungsgrund:
01 = Krankheit
02 = Krankheit mit ZVK-Pflicht (VBL)
03 = Mutterschutz
04 = Elternzeit
05/07 = unbezahlter Urlaub
08/09 = sonstige Abwesenheitsgründe
12 = Pflege des Kindes
13 = Mitgliedschaft in einem Parlament
14 = Bezug einer Rente auf Zeit
18 = Kurzzeitpflege
19 = Pflegezeit
Verteilung der Arbeitszeit (Arb-Std/-Tag / Arbz-V)
Verteilung der Arbeitszeit pro Woche. Zur Zeit ist eine pauschale Angabe nach dem Tarif vorgesteuert.
Abrechnungsergebnisse
In diesem Bereich werden die einzelnen Bezügebestandteile des jeweiligen Abrechnungsmonats ausgewiesen. U.a. werden dargestellt:
Bruttobezüge, Summe der gesetzlichen Abzüge, Summe der privaten Abzüge, der Auszahlungsbetrag, der Überweisungsbetrag sowie kindergeldrelevante Daten.
Die drei Buchstaben vor den einzelnen Bezügebestandteilen haben folgende Bedeutungen:
Stelle 1
J = in Summe Gesamtbrutto enthalten
N = in Summe Gesamtbrutto nicht enthalten
Stelle 2
L = in stpfl. Brutto enthalten
E = in sonst. Bezug § 39b enthalten
N = in stpfl. Brutto nicht enthalten
Stelle 3
L = in KV/RV/AV/PV-Brutto enthalten
E = in KV/RV/AV/PV-Brutto-2-EZ enthalten
N = in KV/RV/AV/PV-Brutto nicht enthalten
Sind Kinder bei der Zahlung zu berücksichtigen, werden diese mit Vor- und (sofern vorhanden) abweichenden Nachnamen, Geburtsdatum und verschiedenen Zahlungsdaten im Anschluss an die Abrechnungsergebnisse dargestellt. Die verschlüsselten Zahlungsdaten haben folgende Bedeutung:
- OF = Besitzstandszulage für vorherigen Kinderanteil im Ortszuschlag bzw. Sozialzuschlag (Besitzkind)
- SZ = nicht mehr relevant
- ZW = Erhöhungsbetrag in der Zuwendung bzw. Sonderbetrag in der Sonderzuwendung
- G-Bis = Gilt bis einschließlich (Monat und Jahr)
- (FK, KG, SB, VW sind nicht relevant)
Die Spalten sind senkrecht zu lesen. Erfolgt die Zahlung eines verschlüsselten Bezügebestandteils, so ist dieser darunter durch ein "J" gekennzeichnet. Wird ein Kind als Zählkind berücksichtigt, dann wird der kinderbezogene Bezügebestandteil mit einem "Z" gekennzeichnet. Merkmal "2" = Zahlung zur Hälfte.
Weitere Erläuterungen zu möglichen Abkürzungen
- OZ = Ortszuschlag
- FZ = Familienzuschlag
- stpfl = steuerpflichtig
- stfr = steuerfrei
- Brt / Brt-Wirksam = Brutto/ dem Brutto hinzuzurechnen
- Ind.UngAnteil = Früherer Verheiratetenanteil im Ortszuschlag als Bestandteil der individuellen Endstufe, der bei einer Teilzeitbeschäftigung nicht teilzeitgekürzt wird
- Besitzkind = Besitzstandszulage für einen früheren Kinderanteil im Ortszuschlag bzw. Sozialzuschlag
- Kinderh.Besitzs = Besitzstandszulage für einen früheren Kindererhöhungsbetrag
- VL = Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers
- SB = Sonstiger Bezug nach § 39b ESTG (z.B. Urlaubsgeld)
- NZ = Nachzahlung
- MV = Mitversteuerung der von anderer Stelle gezahlten Nettobezüge
- Vw-Leistung = Vermögenswirksame Anlage
- ges. Abz. = gesetzliche Abzüge
- DrEM = Verschlüsselung des Überweisungsweges für bestimmten Abzüge (Drittempfänger)
- AN = Arbeitnehmer
- AG = Arbeitgeber
- KV, RV, AV, PV = Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung
- ZB = Zusatzbeitrag
- SV = Sozialversicherung
- EGA = Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt
- BVE = Berufsständische Versorgungseinrichtung
- RVE = a) RV über eine BVE (anstelle der gesetzlichen RV) oder b) RV-Entgelt (aus EGA-Zahlung/en)
- ZV = Zusatzversicherung
- Vers-Anteil-ZVK = vom Arbeitnehmer zu versichernder, aber nicht zu versteuernder Anteil der Umlage zur Zusatzversorgungskasse (z.B. VBL)
- indiv-verst-ZVK = vom Arbeitnehmer zu versteuernder und zu versichernder Anteil der Umlage zur Zusatzversorgungskasse (z.B. VBL)
- SV-Pfl. Hinzu = sozialversicherungspflichtiger Hinzurechnungsbetrag
- V.AN verst. AG-Ant. / FAV-AG-B-individuell = vor Arbeitnehmer individuell versteuerter AG-Anteil zur Zukunftssicherung (z.B. VBL)
- Pfändung-gew. = gewöhnliche Pfändung
- Pfändung-Unterh.= Unterhaltspfändung
- P.verst.Brt.ZUK = vom AG pauschal versteuerter AG-Anteil z. Zukunftssicherung (nur nachrichtlich ausgewiesen)
- Pausch.Lohnst / KiSt/SolZ ZUK = vom AG gezahlte Pauschalsteuer (nachrichtlich)
- SV-AG-Anteile = Summe der AG-Anteile zur KV, RV, AV und PV
- FAV-AG-Beitrag = AG-Beitrag zur freiw. Altersversorgung
- AG-Beitrag-stfrei = für den AN steuerfreier FAV-AG-Beitrag
- Zulförd.ERG / Sum-Zul.förd.ERG = Zulagenförderungswürdiger Sparbeitrag (Riester-Rente)
Vormonat(e)
In der Spalte "Vormonate" sind sämtliche Rückforderungen und Nachzahlungen ab Beginn der Abrechnung mit KIDICAP dargestellt. Auf einem besonderen Erläuterungsblatt wird jeder Monat einzeln nachgewiesen, sofern nicht nur der Vormonat betroffen ist.
Begriffe und Abkürzungen
die hier nicht erläutert werden, sind selbsterklärend oder nur für interne Zwecke von Bedeutung.
Sind Kinder bei der Zahlung zu berücksichtigen, werden diese mit Vor und – sofern vorhanden – abweichendem Nachnamen Namen, Geburtsdatum und verschiedenen Zahlungsdaten im Anschluss an die Abrechnungsergebnisse dargestellt. Die verschlüsselten Zahlungsdaten haben folgende Bedeutung:
- OF = Familienzuschlag für das betreffende Kind
- KG = Kindergeld für das betreffende Kind
- G-Bis = Gilt bis einschließlich (Monat und Jahr)
- (ZW, FK, SB, VW sind nicht relevant)
Die Spalten sind senkrecht zu lesen. Erfolgt die Zahlung eines verschlüsselten Bezügebestandteils, so ist dieser darunter durch ein "J" gekennzeichnet. Wird ein Kind als Zählkind berücksichtigt, dann wird der kindbezogene Bezügebestandteil mit einem "Z" gekennzeichnet. Merkmal "2" = Zahlung zur Hälfte.