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Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-L/TV-L-Forst und der monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach den TVA-L BBiG/Forst/Pflege/Gesundheit sowie der Praktikant/-innen nach dem TV-Prakt-L und der dual Studierenden nach dem TVdS-L ab 11.2024

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Im Vorgriff auf die noch abzuschließenden Änderungstarifverträge werden ab November 2024 folgende Änderungen auf der Basis der Tarifeinigung vom 09.12.2023 umgesetzt:

  • Die Tabellenentgelte des TV-L einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen- oder Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü und die Tabellenentgelte des TV-Forst werden zum 1. November 2024 um 200 Euro erhöht.
  • Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG, dem TVA-L-Forst, dem TVA-L Pflege, dem TVA-L Gesundheit, die monatlichen Entgelte der dual Studierenden nach dem TVdS-L sowie die Entgelte der Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TV Prakt-L werden zum 1. November 2024 um einen Festbetrag in Höhe von 100 Euro erhöht.

Betreffende Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der Rückforderung und Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung.

Wichtiger Hinweis:

Nach dem im Rahmen der Tarifeinigung abgeschlossenen TV-Inflationsausgleich(-Forst) wurde für die Monate Januar bis Oktober 2024 jeweils eine Inflationsausgleichs-Monatszahlung geleistet. Diese Monatszahlung entfällt ab 01.11.2024. Im Vergleich zu den Vormonaten wird die Nettozahlung trotz der Tariferhöhung daher in vielen Fällen nicht deutlich höher, gegebenenfalls sogar etwas niedriger ausfallen, da die Inflationsausgleichszahlung im Vergleich zu den jetzt erhöhten Entgelten steuerfrei gezahlt wurde.

Münzenstapel

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