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Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-L/TV-L-Forst und der monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach den TVA-L BBiG/Forst/Pflege/Gesundheit sowie der Praktikant/-innen nach dem TV-Prakt-L und der dual Studierenden nach dem TVdS-L ab 02.2025

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Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder wird für den Abrechnungsmonat Februar 2025 die Entgelterhöhung auf der Basis der 2023 abgeschlossen Tarifverhandlungen umgesetzt.

  • Die Tabellenentgelte einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen- oder Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü der Beschäftigten nach dem TV-L/TV-L-Forst werden ab 1. Februar 2025 um 5,5 % erhöht. Soweit die Summe der Erhöhungen ab 11.2024 und 02.2025 insgesamt keine Erhöhung des Tabellenentgelts um 340 Euro erreicht, wird der betreffende Erhöhungsbetrag zum 1. Februar 2025 auf 340 Euro gesetzt.
  • Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG, dem TVA-L Pflege, dem TVA-L Gesundheit, dem TVA-L-Forst, der dual Studierenden nach dem TVdS-L und der Praktikantinnen/Praktikanten nach dem TV Prakt-L werden ab 1. Februar 2025 um einen Festbetrag von 50 Euro erhöht.

Münzenstapel

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