Entgelttabellen
Ab dem 01.11.2024/01.02.2025
Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen-, bzw. Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü) werden wie folgt erhöht:
- ab 01. November 2024 Anhebung um 200 Euro (bestimmte Zulagen werden um 4,76 Prozent erhöht – Umrechnung des Sockelbetrages);
- ab 01.Februar 2025 Anhebung um weitere 5,5 Prozent. Soweit die Summe beider Erhöhungen insgesamt keine Erhöhung des Tabellenentgelts um 340 Euro erreicht, wird der betreffende Erhöhungsbetrag zum 1. Februar 2025 auf 340 Euro gesetzt.
Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG, TVA-Forst, TVA-L Pflege, TVA-L Gesundheit, die monatlichen Entgelte der dual Studierenden nach dem TVdS-L sowie die Entgelte der Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TV Prakt-L werden ab 01. November 2024 um einen Festbetrag in Höhe von 100 € und ab dem 1. Februar 2025 um einen weiteren Festbetrag von 50 € erhöht.
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Ab dem 01.10.2024
Für Beschäftigte nach § 52 TV-L im Sozial- und Erziehungsdienst werden ab Oktober 2024 folgende Änderungen auf der Basis der Tarifeinigung vom 09.12.2023 umgesetzt:
- Wegfall der besonderen Stufenlaufzeiten
- Anhebung der Tabellenentgelte der Entgeltgruppe S 9
- Anhebung der Beträge der Heimzulage nach Teil II Abschnitt 20 der Entgeltordnung zum TV-L
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Ab dem 01.12.2022
Die Tabellenentgelte einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen- oder Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü der Beschäftigten nach dem TV-L/TV-L-Forst werden ab 1. Dezember 2022 um 2,8 % erhöht.
Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG, dem TVA-L-Forst, der dual Studierenden mit einem Ausbildungsteil nach § 1 Absatz 1 Satz 3 Buchstabe a TVdS-L und der Praktikantinnen/Praktikanten nach dem TV Prakt-L werden ab 1. Dezember 2022 um einen Festbetrag von 50 Euro erhöht.
Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L Pflege, dem TVA-L Gesundheit und der dual Studierenden mit einem Ausbildungsteil nach § 1 Absatz 1 Satz 3 Buchstabe b, c und d TVdS-L werden ab 1. Dezember 2022 um einen Festbetrag von 70 Euro erhöht.
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Ab dem 01.01.2019 / 01.01.2020 / 01.01.2021
Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen-, bzw. Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü) werden wie folgt erhöht:
- ab 1. Januar 2019 Anhebung der Stufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 um 4,5 Prozent und für die übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen eine lineare Erhöhung von 3,01 Prozent, mindestens jedoch eine Erhöhung um 100 Euro;
strukturelle Änderungen (Beispiel: Aufspaltung der Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b);
- ab 1. Januar 2020 Anhebung der Stufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 um 4,3 Prozent und für die übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen eine lineare Erhöhung von 3,12 Prozent, mindestens jedoch eine Erhöhung um 90 Euro;
neue Entgelttabellen für Beschäftigte in der Pflege und im Sozial- und Erziehungsdienst;
- ab 01. Januar 2021 Anhebung der Stufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 um 1,8 Prozent und für die übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen eine lineare Erhöhung von 1,29 Prozent, mindestens jedoch eine Erhöhung um 50 Euro (ausgenommen Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst und in der Pflege). Die Tabellenentgelte der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst in allen Stufen der Entgeltgruppen S03 bis S18 und der Pflegekräfte in allen Stufen und Entgeltgruppen werden zum 01. Januar um 1,29 % erhöht. Die Tabellenentgelte der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst in allen Stufen der Entgeltgruppe S02 werden um 50 Euro erhöht.
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Ab dem 01.01.2017 / 01.01.2018 / 01.10.2018
Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen-, bzw. Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü) werden wie folgt erhöht:
-
ab 1. Januar 2017 um 2,0 v. H., sofern das monatliche Tabellenentgelt 3.200,00 Euro brutto (Stand 1. März 2016) und mehr beträgt, bzw. um einen Festbetrag von 75,00 Euro, sofern das monatliche Tabellenentgelt unter dem Betrag von 3200,00 Euro brutto (Stand 1. März 2016) liegt,
-
ab 1. Januar 2018 um weitere 2,35 v. H,
-
ab 1. Januar 2018 wird die Stufe 6 in den allgemeinen Entgeltgruppen 9 bis 15 bzw. in den entsprechenden KR-Entgeltgruppen eingeführt sowie zum 1. Oktober 2018 angehoben.
Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG und nach dem TVA-L Pflege sowie die Tarifentgelte der Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TV-Prakt-L werden ab 1. Januar 2017 um einen Festbetrag in Höhe von 35 € und ab 1. Januar 2018 um einen weiteren Festbetrag von 35 Euro erhöht.
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Ab dem 01.03.2015 / 01.03.2016
Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen- bzw. Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü) werden wie folgt erhöht:
a) ab 1. März 2015 um 2,1 v.H.,
b) ab 1. März 2016 um weitere 2,3 v.H., mindestens 75 Euro
Für bestimmte Lehrkräfte gelten Verringerungen der Tabellenwerte, und zwar
- ab 01.03.2015 in den Entgeltgruppen 5 bis 8 um 12,80 Euro und in den Entgeltgruppen 9 bis 13 um 14,40 Euro,
- ab 01.03.2016 in den Entgeltgruppen 5 bis 8 um 6,40 Euro un d in den Entgeltgruppen 9 bis 13 um 7,20 Euro.
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Ab dem 01.01.2013 / 01.01.2014
Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen- bzw. Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü) werden wie folgt erhöht:
a) ab 1. Januar 2013 um 2,65 v. H.,
b) ab 1. Januar 2014 um weitere 2,95 v. H.
Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG und nach dem TVA-L Pflege sowie die Tarifentgelte der Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TV-Prakt-L werden ab 1. Januar 2013 um einen Festbetrag in Höhe von 50 € und ab 1. Januar 2014 um 2,95 v. H. erhöht.
Für bestimmte Lehrkräfte gelten Verringerungen der Tabellenwerte, und zwar
- ab 01.01.2013 in den Entgeltgruppen 5 bis 8 um 25,60 Euro und in den Entgeltgruppen 9 bis 13 um 28,80 Euro,
- ab 01.01.2014 in den Entgeltgruppen 5 bis 8 um 19,20 Euro und in den Entgeltgruppen 9 bis 13 um 21,60 Euro.
Ab dem 01.04.2011 / 01.01.2012
Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen-, bzw. Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü) werden wie folgt erhöht:
a) ab 1. April 2011 um 1,5 v. H.,
b) ab 1. Januar 2012 um weitere 1,9 v. H. sowie anschließend um 17 Euro.
Für bestimmte Lehrkräfte gelten Verringerungen der Tabellenwerte, und zwar
- ab 01.04.2011 in den Entgeltgruppen 5 bis 8 um 38,40 Euro und in den Entgeltgruppen 9 bis 13 um 43,20 Euro,
- ab 01.01.2012 in den Entgeltgruppen 5 bis 8 um 32,00 Euro und in den Entgeltgruppen 9 bis 13 um 36,00 Euro.
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Ab dem 01.03.2009 / 01.03.2010
Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen-, bzw. Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü) werden im Tarifgebiet West wie folgt erhöht:
a) ab 1. März 2009 um 40 Euro sowie anschließend um 3,0 v.H.,
b) ab 1. März 2010 um weitere 1,2 v.H.
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Ab dem 01.01.2008
Ab 01.01.2008 werden die Entgelte um 2,9 v.H. erhöht und auf 5 volle Euro aufgerundet.
Für bestimmte Lehrkräfte gelten Verringerungen der Tabellenwerte, und zwar
in den Entgeltgruppen 5 bis 8 um 57,60 Euro und
in den Entgeltgruppen 9 bis 13 um 64,80 Euro.
Ab dem 01.11.2006
Ab dem 01.11.2006 gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). In der Anlage A1 des Tarifvertrages sind die Beträge der Entgeltgruppen in den jeweiligen Entgeltstufen aufgeführt. Für bestimmte Lehrkräfte gelten Verringerungen der Tabellenwerte, und zwar
in den Entgeltgruppen 5 bis 8 um 64,00 Euro und
in den Entgeltgruppen 9 bis 13 um 72,00 Euro.
Ab dem 01.05.2004
Nach dem Ergebnis der letztjährigen Vergütungstarifverhandlungen werden die Grundvergütungen, Gesamtvergütungen, Ortszuschläge, allgemeinen Zulagen sowie Zeitzuschläge für Angestellte ab 01.05.04 um 1,0 v. H. erhöht. Die Kindererhöhungsbeträge im Ortszuschlag bleiben unverändert. Die Ausbildungsvergütungen, die Entgelte für Praktikantinnen und Praktikanten, Schülerinnen und Schüler in der Krankenpflege sowie für Ärztinnen und Ärzte im Praktikum erhöhen sich ab 01.05.04 ebenfalls um 1,0 v. H.
Achtung:
Ab 01.01.03 steht bei Stufensteigerung (abhängig vom VDA/LDA) der Unterschiedsbetrag zur nächsten Stufe für ein Jahr nur zur Hälfte zu. Diese Neuregelung ist bis zum 31.12.04 befristet.
Ab dem 01.01.2004
Vom 01.01.2004 an werden die Grundvergütungen und Ortszuschläge der Angestellten um 1,0 v. H. erhöht. Die Ausbildungsvergütungen für Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz und für Schülerinnen und Schüler in der Krankenpflege sowie die Entgelte und Verheiratetenzuschläge der Ärztinnen und Ärzte im Praktikum und der Praktikantinnen und Praktikanten werden mit Wirkung vom 01.01.2004 um 1,0 v. H. erhöht
Ab dem 01.01.2003
Für Angestellte bis einschl. VergGr. IVa BAT gilt die neue Vergütungstabelle ab 01.01.2003; für Angestellte ab VergGr. III BAT gilt die neue Vergütungstabelle ab 01.04.2003.
Ab dem 01.01.2002
Die Vergütungstabellen ab dem 01.01.2002 enthalten aktuellen Beträge in EURO.
Ab dem 01.09.2001
Vom 01.09.2001 an werden die Grundvergütungen und Ortszuschläge der Angestellten um 2,4 v. H. erhöht.
Die Ausbildungsvergütungen für Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz und für Schülerinnen und Schüler in der Krankenpflege sowie die Entgelte und Verheiratetenzuschläge der Ärztinnen und Ärzte im Praktikum und der Praktikantinnen und Praktikanten werden mit Wirkung vom 01.09.2001 um 2,4 v. H. erhöht.
Ab dem 01.08.2000
Vom 01.08.2000 an werden die Grundvergütungen und Ortszuschläge der Angestellten um 2,0 v. H. erhöht.
Die Ausbildungsvergütungen für Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz und für Schülerinnen und Schüler in der Krankenpflege sowie die Entgelte und Verheiratetenzuschläge der Ärztinnen und Ärzte im Praktikum und der Praktikantinnen und Praktikanten werden bereits mit Wirkung vom 01.04.2000 um 2,0 v. H. erhöht.
Die Angestellten erhalten bei Vorliegen der Voraussetzungen für den Zeitraum vom 01.04. bis 31.07.2000 eine Einmalzahlung in Höhe von 400,-- DM.
Weitere Informationen
https://www.mf.niedersachsen.de/themen/verwaltung/tarife/tarifeentgelt-118322.html
- Tabellen des MTArb gültig ab 01.05.2004 - Download (PDF, 0,01 MB)
- Tabellen des MTArb gültig ab 01.01.2004 - Download (PDF, 0,02 MB)
- Tabellen des MTArb gültig ab 01.01.2003 - Download (PDF, 0,03 MB)
- Tabellen des MTArb gültig ab 01.01.2002 - Download (PDF, 0,02 MB)
- Tabellen des MTArb gültig ab 01.09.2001 - Download (PDF, 0,26 MB)
Entgelttabelle TV-L gültig ab 01.02.2025.pdf
(PDF, 0,07 MB)
Entgelttabelle SuE gültig ab 01.02.2025.pdf
(PDF, 0,07 MB)
Entgelttabelle TV-L gültig ab 01.11.2024.pdf
(PDF, 0,07 MB)
Entgelttabelle SuE gültig ab 01.11.2024.pdf
(PDF, 0,07 MB)
Entgelttabelle SuE gültig vom 01.10.2024 bis 31.10.2024.pdf
(PDF, 0,07 MB)
Entgelttabelle TV-L gültig ab 01.12.2022
(PDF, 0,05 MB)
Entgelttabelle SuE gültig ab 01.12.2022
(PDF, 0,05 MB)
Entgelttabelle TV-L gültig ab 01.01.2021
(PDF, 0,05 MB)
Entgelttabelle SuE gültig ab 01.01.2021
(PDF, 0,06 MB)
Entgelttabelle TV-L gültig ab 01.01.2020
(PDF, 0,05 MB)
Entgelttabelle SuE gültig ab 01.01.2020
(PDF, 0,06 MB)
Entgelttabelle gültig ab 01.01.2019
(PDF, 0,05 MB)
Entgelttabelle gültig ab 01.10.2018
(PDF, 0,10 MB)
Entgelttabelle, gültig ab 01.01.2018
(PDF, 0,10 MB)
Entgelttabelle gültig ab 01.01.2017
(PDF, 0,02 MB)
Entgelttabelle gültig ab 01.03.2016
(PDF, 0,02 MB)
Entgelttabelle gültig ab 01.03.2015
(PDF, 0,01 MB)
Entgelttabelle gültig ab 01.01.2014
(PDF, 0,01 MB)
Entgelttabelle gültig ab 01.01.2013
(PDF, 0,01 MB)
Entgelttabelle gültig ab 01.01.2012
(PDF, 0,03 MB)
Entgelttabelle gültig ab 01.04.2011
(PDF, 0,04 MB)
Entgelttabelle gültig ab 01.03.2010
(PDF, 0,04 MB)
Entgelttabelle gültig ab 01.03.2009
(PDF, 0,01 MB)