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Entgelterhöhungen und Einführung der neuen Stufe 6 ab Januar 2018

  1. Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-L

    Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen- bzw. Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü) werden wie folgt erhöht:

    1. ab 1. Januar 2017 um 2,0 v. H., sofern das monatliche Tabellenentgelt 3.200,00 Euro brutto (Stand 1. März 2016) und mehr beträgt, bzw. um einen Festbetrag von 75,00 Euro, sofern das monatliche Tabellenentgelt unter dem Betrag von 3200,00 Euro brutto (Stand 1. März 2016) liegt,

    2. ab 1. Januar 2018 um weitere 2,35 v. H.

  2. Einführung der Stufe 6 in den allgemeinen Entgeltgruppen 9 bis 15 bzw. in den entsprechenden KR-Entgeltgruppen ab 1. Januar 2018 sowie deren Anhebung zum 1. Oktober 2018.

  3. Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten

    Die monatlichen Ausbildungsentgelte der auszubildenden nach den TVA-L BBiG und nach dem TVA-L Pflege sowie der Tarifentgelte der Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TV-Prakt-L werden an 1. Januar 2017 um einen Festbetrag in Höhe von 35 € und ab 1. Januar 2018 um einen weiteren Festbetrag von 35 Euro erhöht.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Finanzministeriums.

Münzenstapel

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