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Änderung für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst ab dem 1.10.2024

Im Vorgriff auf die noch abzuschließenden Änderungstarifverträge werden für Beschäftigte nach § 52 TV-L im Sozial- und Erziehungsdienst ab Oktober 2024 folgende Änderungen auf der Basis der Tarifeinigung vom 09.12.2023 umgesetzt:

- Wegfall der besonderen Stufenlaufzeiten

- Anhebung der Tabellenentgelte der Entgeltgruppe S 9

- Anhebung der Beträge der Heimzulage nach Teil II Abschnitt 20 der Entgeltordnung zum TV-L

Betreffende Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der Rückforderung und Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung.

Münzenstapel

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