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Abschaffung der Rechtskreistrennung in DEÜV-Meldungen zum 01.01.2025: Fehler bei der Darstellung in den versandten Nachweisen

Zum 01. Januar 2025 wurde die Rechtskreistrennung nach Ost- und Westdeutschland in den DEÜV-Meldungen abgeschafft. Diese Änderung betrifft die Meldungen, die an die Sozialversicherungsträger übermittelt wurden. Die Übergabe dieser Meldungen erfolgt per elektronischem Datenaustausch.

Leider kam es bei der Darstellung der Ihnen übermittelten Schreiben zu einem Fehler: In einigen Fällen erscheint der Rechtskreis „Ost“, obwohl die Rechtskreistrennung bereits nicht mehr gültig ist. Unser Softwarehersteller hat diesen Fehler bereits korrigiert, sodass er zukünftig nicht mehr auftritt.

Eine Korrekturfassung der Nachweise ist nicht vorgesehen. Für Dokumentationszwecke kann der fehlerhafte Ausdruck verwendet werden – in Verbindung mit der Gehaltsmitteilung für April 2025 bzw. Mai 2025, auf der ein entsprechender Hinweistext hinterlegt ist.

Wir bitten um Ihr Verständnis und entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.

Entgelt
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