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Abschaffung der Rechtskreistrennung in DEÜV-Meldungen zum 01.01.2025: Fehler bei der Darstellung in den versandten Nachweisen

Zum 01. Januar 2025 wurde die Rechtskreistrennung nach Ost- und Westdeutschland in den DEÜV-Meldungen abgeschafft. Diese Änderung betrifft die Meldungen, die an die Sozialversicherungsträger übermittelt wurden. Die Übergabe dieser Meldungen erfolgt per Datenaustausch.

Leider kam es bei der Darstellung der Ihnen übermittelten Schreiben (DEÜV-Anmeldungen) zu einem Fehler: In einigen Fällen erscheint der Rechtskreis „Ost“, obwohl die Rechtskreistrennung bereits nicht mehr gültig ist. Unser Softwarehersteller hat diesen Fehler bereits identifiziert und arbeitet an einer Lösung. Nach der Fehlerbehebung stellen wir Ihnen hier weitere Informationen zur Verfügung.

Wir bitten um Ihr Verständnis und entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.

Entgelt
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