- Alle Anträge und Infoblätter
- Allgemein
- Besondere Berufsgruppen
- Betriebsnummer
- Budgetplanung
- Entgelttabellen
- Entgeltumwandlung
- Gehaltsmitteilung - Muster
- Gehaltsrechner (extern)
- Informationen für Schulen
- Jahressonderzahlung
- Rente
- Schnittstellen
- Sozialversicherung
- Steuern
- VBL
- vermögenswirksame Leistungen
- Vordrucke für Personalstellen
Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG (sogenannter Übungsleiterfreibetrag) ab 2007 erhöht
Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10.10.2007 (BGBl. I Seite 2332) wurde der so genannte Übungsleiterfreibetrag (steht z. B. nebenberuflichen Lehrkräften zu; beim Land Niedersachsen insbesondere den nebenberuflichen pädagogischen Mitarbeitern an der Verlässlichen Grundschule) von jährlich 1.848 Euro (monatlich 154 Euro) auf jährlich 2.100 Euro (monatlich 175 Euro) angehoben.
Dieser steuerrechtliche Freibetrag wirkt sich auch zusatzversorgungsrechtlich und sozialversicherungsrechtlich aus, d. h. das Entgelt ist in Höhe des maßgeblichen Freibetrags nicht nur steuer-, sondern auch zusatzversorgungs- sowie sozialversicherungsfrei.
Das grundsätzlich rückwirkende Inkrafttreten der Erhöhung dieses Steuerfreibetrages ab Januar 2007 hat nach den Vorgaben der SV-Spitzenverbände im Bereich der Sozialversicherung keine Konsequenzen für die Vergangenheit - weder für die Beitragsberechnung noch für die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht.
Da das o. g. Gesetz erst im Laufe des Monats Oktober 2007 veröffentlicht wurde, erfolgt beim NLBV die Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags im Rahmen des Entgeltabrechnungsprogramms sowohl steuer- als auch sozialversicherungsrechtlich (und zusatzversorgungsrechtlich) einheitlich erst ab dem Abrechnungsmonat November 2007.
Der bisher in den Monaten Januar bis Oktober 2007 nicht ausgeschöpfte erhöhte Freibetrag für 2007 wird dabei, entsprechend der gewählten Verteilung des Freibetrags - soweit noch möglich - in den Abrechnungsmonaten November bis Dezember 2007 programmgesteuert berücksichtigt.
Beispiel (gleichmäßige Verteilung des Freibetrags = "pro rata"):
Übungsleiterfreibetrag ab 01.2007 (neu) monatlich 175 Euro ./. bis 10.2007 ausgeschöpfter Übungsleiterfreibetrag (alt) mtl. 154 Euro; Differenz je Monat: 21 Euro x 10 Monate = insgesamt 210 Euro; Verteilung auf die Restmonate: 210 Euro : 2 Monate (11. bis 12.2007) = 105 Euro Nachholbetrag je Monat; (maximaler) Freibetrag für 11. bis 12.2007 (je Monat) : 175 Euro + 105 Euro = 280 Euro
Beispiel (ungleichmäßige Verteilung des Freibetrags = "en bloc"):
Übungsleiterfreibetrag ab 01.2007 (neu) 12 x 175 Euro = 2.100 Euro ./. Übungsleiterfreibetrag bisher (alt) 1.848 Euro (in der Regel bis 10.2007 komplett verbraucht); Differenz = 252 Euro (12 x 21 Euro) Nachholbetrag ab 11.2007 = maximaler (Rest-)Freibetrag für 11.2007
Im Einzelfall werden bisher sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen mit regelmäßigen Entgelten im betroffenen Grenzbereich oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro (unterer Gleitzonenbereich) ab November 2007 zu sozialversicherungsfreien, geringfügig entlohnten Minijobs, für die der Arbeitgeber grundsätzlich Pauschalbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und / oder Rentenversicherung zu leisten hat. Die Pauschalsteuer dafür trägt dagegen bei einer Beschäftigung beim Land Niedersachsen der Arbeitnehmer.
Beschäftigungen mit regelmäßigen Entgelten im betroffenen Grenzbereich jenseits der oberen Gleitzonengrenze von 800 Euro fallen ggf. ab November 2007 in den Bereich der Gleitzone (mit grundsätzlich niedrigeren Sozialversicherungsbeiträgen für den Arbeitnehmer).
Beschäftigungen mit niedrigen Entgelten im unteren Minijob-Bereich, können durch die Erhöhung des Übungsleiterfreibetrages und die Nachholung von bisher nicht ausgeschöpften Erhöhungsbeträgen zu einer Beschäftigung ohne steuer- und sozialversicherungspflichtiges Entgelt werden. Für den Zeitraum, für den sich das steuer- bzw. sozialversicherungspflichtige Entgelt auf 0,00 € reduziert, erfolgt eine Abmeldung bei der Minijobzentrale.
Betroffene Beschäftigte können die Änderung ihrer Gehaltsmitteilung für November 2007 entnehmen.
Für 2008 erfolgt dann eine erneute Beurteilung unter Berücksichtigung des neuen Übungsleiterfreibetrages von monatlich 175 Euro bzw. jährlich 2.100 Euro entsprechend des individuell gewählten Verteilungsmodus.
Es ergeben sich im Übrigen grundsätzlich auch Auswirkungen auf eine freiwillige betriebliche Altersvorsorge (Stichworte: Entgeltumwandlung / Riesterrente) und die Höhe bzw. den Umfang der staatlichen Förderung und der Mindestbeiträge für eine volle Riesterförderung. Bei Fragen hierzu sollten sich betroffene Beschäftigte an das jeweilige Anlageinstitut und ggf. die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen der Deutsche Rentenversicherung Bund (Service-Telefon 0800 / 100048040) wenden.