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Ein Tipp
Hier erfahren Sie, wie Sie ganz einfach selbst die Höhe von Bezügen errechnen können.
Für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Professorinnen und Professoren, Anwärterinnen und Anwärter, Referendarinnen und Referendare haben wir auf dieser Internetseite,
für Tarifpersonal auf dieser Internetseite
jeweils eine Verlinkung zu einem externen Gehaltsrechner bereitgestellt.
Wir geben Ihnen auf diesen Seiten außerdem Hinweise, welche Daten Sie im Gehaltsrechner erfassen müssen, und wo Sie diese Daten in Ihrer Gehaltsmitteilung ggf. finden.