Kinderbetrag zur Sonderzahlung angehoben
Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2008 vom 17.12.2007 (Nds. GVBl. S. 775) wurde eine Änderung der Sonderzahlungen an Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Niedersachsen beschlossen. Die Kinderbeträge der Sonderzahlungen für das erste und zweite Kind sind ab dem Jahr 2008 auf 120 Euro angehoben worden. Die Sonderzahlungen werden zusammen mit den Bezügen für den Monat Dezember gezahlt. Zur Höhe der Sonderzahlungen ab dem Jahr 2008 siehe hier.