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Besoldungserhöhung für niedersächsische Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

Mit Gesetz vom 20.06.2019 (Nds. GVBl. S. 114) hat der niedersächsische Landtag das Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2019 bis 2021 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (NBVAnpG 2019/2020/2021) beschlossen.

Das Gesetz beinhaltet eine Anhebung der Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in den folgenden drei Schritten:

  • zum 1. März 2019 um 3,16 Prozent,
  • zum 1. März 2020 um 3,2 Prozent sowie
  • zum 1. März 2021 um 1,4 Prozent.

Darüber hinaus ist für das Jahr 2019 eine soziale Komponente, also eine Mindesterhöhung der Grundgehälter in Höhe von 100,00 Euro, enthalten. Die Anwärtergrundbeträge werden zum 1. März 2019 und 1. März 2020 jeweils um 50,00 Euro erhöht. Mit dem Gesetz entfallen zudem die unteren Besoldungsgruppen A 2 bis A 4, so dass die Besoldungsgruppe A 5 künftig das erste Einstiegsamt ist.

Nach § 16 Abs. 3 S. 2 NBeamtVG beträgt die amtsunabhängige Mindestversorgung mindestens 65 Prozent der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A5, wobei hier bis 28.02.2019 noch die Besoldungsgruppe A4 anzusetzen war. Die Mindestversorgung erhöht sich damit in stärkerem Maße als die erdiente (also "normale") Versorgung.

Auch bei der Ruhensberechnung nach § 64 NBeamtVG beim Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen verbessert sich die Mindesthöchstgrenze durch die Anhebung der niedrigsten Besoldungsgruppe auf A5.

Da mit der technischen Umsetzung der Bezügeerhöhung erst nach Abschluss des gesetzgeberischen Verfahrens begonnen werden konnte, konnte die Zahlung der Bezügeerhöhung erst im September 2019 erfolgen.

Die neuen Besoldungs- und Mindestversorgungstabellen finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Finanzministeriums.

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