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Anfragen zur Tarif- und Besoldungsrunde 2023 und zum Inflationsausgleich

Die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten des Landes Niedersachsen und seiner Kommunen regelt der Niedersächsische Landtag durch Gesetz.
Hierbei hat sich der Landesgesetzgeber bisher in der Regel an den Tarifabschlüssen für die Tarifbeschäftigten der Länder orientiert.
Das für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen erzielte Tarifergebnis vom April dieses Jahres ist hingegen für die Beamtinnen und Beamten und Beschäftigten der Länder nicht maßgeblich.

Die letzte Änderungsvereinbarung vom 29.11.2021 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) hat eine Laufzeit von 24 Monaten und endet am 30.9.2023.
Die neuen Tarifverhandlungen beginnen Ende Oktober 2023.



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