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Patientinnen und Patienten mit Heilfürsorgeanspruch richtig in das Telematikinfrastruktur-System einbuchen

Für die gesetzlich Versicherten wurde zum 01.01.2021 die Telematikinfrastruktur (TI) in allen Arztpraxen eingeführt.

Die Telematikinfrastruktur ist das System für eine digital vernetzte Gesundheitsversorgung. Sie soll alle bisher an verschiedenen Orten wie Praxen und Krankenhäusern abgelegten patientenbezogenen Daten digital zusammenfassen. Damit haben die Patientinnen und Patienten ihre ganzen Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und Befunde auf einer Karte gespeichert und können diese allen Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung stellen.

Im Gegensatz zu den gesetzlich Versicherten sind auf der Gesundheitskarte der Heilfürsorgeberechtigten aus Datenschutzgründen keine personenbezogenen Daten wie Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und Befunde abgespeichert. Die Heilfürsorgestelle nutzt die Versichertenkarte um die durchgeführten Behandlungen zu erstatten. Die Versichertenkarte bei den Heilfürsorgeberechtigten dient deshalb nur der Abrechnung der Behandlungen mit den zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen.

Heilfürsorgeberechtigte sind aus den oben genannten Gründen daher nicht als „Kassenpatientin/Kassenpatient“ in das Telematikinfrastruktur-System einzubuchen. Bei der Heilfürsorge handelt es sich um einen sogenannten „Sonstigen Kostenträger“. Wird die Versichertenkarte als solche auch in der Arztpraxis eingelesen, treten keine Probleme auf. Wird die Versichertenkarte eines Heilfürsorgeberechtigten jedoch fälschlicherweise als „Kassenpatientin/Kassenpatient“ in das Telematikinfrastruktur-System eingelesen, so kann dies dazu führen, dass die einlesende Arztpraxis einen Fehler der Karte (z.B. „Karte ist defekt“) feststellt.

Bitte vergewissern Sie sich in diesen Fällen, dass die Arztpraxen die Karte auch tatsächlich korrekt eingelesen haben.


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