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Gültigkeit der Versichertenkarten nach dem 31. Dezember 2014

Zum 1. Januar 2015 wird die Krankenversichertenkarte für gesetzlich Krankenversicherte endgültig durch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgelöst. Die Krankenversichertenkarte für gesetzlich Krankenversicherte wird dann grundsätzlich nicht mehr von der Praxisverwaltungssoftware akzeptiert. Dies gilt jedoch nicht für die Krankenversichertenkarten der Sonstigen Kostenträger (z. B. Heilfürsorge).

Die Versichertenkarten der Heilfürsorgeberechtigten sind auch nach dem 31. Dezember 2014 weiterhin gültig.


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