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Aufwendungen für Gesundheits- und Präventionskurse

Mit Gem. RdErl. d. MF u. d. MI v. 25.03.2014 wurde der § 16 -Vorsorge und Prävention – Heilfürsorgebestimmungen mit Wirkung vom 1. Mai 2014 geändert.

Je Kalenderjahr werden die Aufwendungen für die Teilnahme an bis zu zwei Gesundheits- oder Präventionskursen zu den Bereichen Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum bis zu einer Höhe von 75 Euro je Kurs auf Antrag erstattet. Voraussetzung ist, dass der Kurs im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen als förderfähig anerkannt worden ist, und die Teilnahme an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten eines Kurses nachgewiesen wird.

Da § 16 Heilfürsorgebestimmungen mit Wirkung vom 1. Mai 2014 geändert wurde, können erst Aufwendungen für Kurse, die ab dem 1. Mai 2014 begonnen werden, erstattet werden.

Der Antrag auf Erstattung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Entstehen der Aufwendungen zu stellen. Die Frist beginnt bei einer Rechnung mit dem Rechnungsdatum.

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