Hinweise zu den Anspruchsvoraussetzungen zur Zahlung des Familienergänzungszuschlags
Durch Einfügen des § 36a in das Nds. Besoldungsgesetz ab 1. Januar 2023 wurde ein Anspruch auf einen kindbezogenen Familienergänzungszuschlag zur Gewährleistung des verfassungsrechtlich gebotenen Mindestabstands der Besoldung zur sozialrechtlichen Grundsicherung eingeführt. mehr